Um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern, haben einkommensschwache Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Wer zur Miete wohnt, erhält Wohngeld als Mietzuschuss, wer in einer Eigentumswohnung lebt als so genannten Lastenzuschuss. plus