Die Gestaltungsverordnung gilt für Umbauten, Ergänzungsbauten, Fassadenneugestaltungen und Neubauten. Sie bestimmt, was im Einzelfall zulässig ist, und was nicht. Geregelt werden Gebäudehöhen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Dächer und Dachaufbauten sowie die Gestaltung der Fenster und sonstige Öffnungen der Fassaden. plus