Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag. Darüber hinaus werden neu eingestellte Lehrkräfte im Land Berlin nach Überprüfung aller notwendigen Voraussetzungen – laufbahnrechtliche Zuordnung, Altersgrenze, Staatsangehörigkeit sowie persönliche und gesundheitliche Eignung – seit Sommer 2022 in der Regel verbeamtet. plus