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Résultats 1 – 20 d'environ 481000 pour Gewerbe

Gewerbe anmelden - Dienstleistungen - Service Berlin

Was ist ein Gewerbe? Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. plus

eAuskunft - Gewerbeauskunft

Suche der Gewerbedaten. Sie haben hier die Möglichkeit, online nach gewerb­lich angemeldeten Betrieben zu suchen. Als regis­trier­ter Anwender können Sie außerdem amtliche Gewerbeauskünfte anfordern, die Ihnen dann via E-Mail zugestellt werden. plus

Gewerbe ummelden - Dienstleistungen - Service Berlin

Wirtschaft. Gewerbe ummelden. Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern. plus

Register a trade - Services - Service Berlin

Register a trade. A business registration is always necessary if you start an independent business with a fixed place of business (in the so-called "standing trade"). This is the case for. New establishment of a business/head office, New establishment of a branch office, New establishment of a dependent branch office, plus

Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft - Service Berlin

Gewerberegisterauszug - elektronische Auskunft. In Berlin können Sie online eine elektronische Auskunft aus dem Berliner Gewerberegister über in Berlin registrierte Gewerbebetriebe beantragen. Ihnen steht dafür ein Onlinedienst – die eAuskunft – zur Verfügung. plus

Führen: Alle Prozesse rund um Ihr existierendes ...

Hier können Sie Prozesse rund um ein existierendes Berliner Unternehmen regeln (z.B. Gewerbe oder Handwerk ummelden oder Ausnahmegenehmigungen beantragen). plus

eAuskunft aus dem Gewerberegister

Berlin bietet mit der eAuskunft als erste deutsche Großstadt eine durchgängige Online-Auskunft aus dem Gewerberegister an. Sie können frei in den Grunddaten der Berliner Unternehmen suchen. Sofern Sie weitere Angaben zu einem Unternehmen benötigen, müssen Sie sich hierfür registrieren lassen. plus

Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten

Sie können online unter https://www.berlin.de/ea/ Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden. Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen. plus

Gewerbe

Von A – wie Anmeldung Ihres Gewerbes – zu Z – wie die Zuverlässigkeitsprüfung in gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren – wir beraten Sie zu allen gängigen Themen die Ihr Gewerbe betreffen. plus

Schließen: Unternehmen in Berlin aufgeben (z.B. Gewerbeabmeldung)

Sie geben Ihr Unternehmen auf oder verlassen Berlin als Standort? Melden Sie Ihr Gewerbe ganz einfach online ab, löschen Sie Ihren Eintrag aus Verzeichnissen oder Registern oder beenden Sie Ihre Mitgliedschaft. plus

Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen - Service Berlin

Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde. Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden. Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen. plus

Gewerberecht

Gewerbebehörden im Land Berlin sind die Ordnungsämter der Bezirke, die Polizei Berlin sowie die Industrie- und Handelskammer. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft übt die Aufsicht über die Gewerbebehörden aus. plus

Gewerbe anmelden - Dienstleistungen - Service Berlin

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung. plus

Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden - Service Berlin

Jeder, der ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanzeige zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe: 1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von. plus

Gewerbe anmelden - Dienstleistungen - Service Berlin

Gewerbe anmelden. Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei: plus

Gewerbe abmelden - Dienstleistungen - Service Berlin

Gewerbe abmelden. Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben. Dies ist der Fall, wenn: 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten. 2. plus

Unsere Online-Dienstleistungen (z.B. Gewerbeanmeldung)

Die nachfolgenden Dienstleistungen sind ALLE Dienstleistungen, die ONLINE über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin abgewickelt werden können. Darüber hinaus gibt es weitere Dienstleistungen rund um Beruf und Unternehmen, die wir für Sie unter der Rubrik "IHR ANLIEGEN" zusammengestellt haben. plus

Gewerbemieten im Bezirk

Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen einige Immobilienanbieter in Berlin, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbe/Büromieten-Übersichten. plus

Gewerbe - Grenzüberschreitende Erbringung von ... - Service Berlin

Erforderliche Unterlagen. Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf nach § 13a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Online möglich oder Sie nutzen das Formular. Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit. plus

Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnliche Gewerbe - Service Berlin

Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist. plus