Für die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Plätze, Wohnwege, Parkflächen, Grünanlagen, Immissionsschutzanlagen) werden von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge erhoben. more