Sie müssen mindestens 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein. Die Zeiten eines Asylverfahrens werden mit angerechnet. Wenn Sie seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie es leichter, die Anforderungen an die Sprachkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung zu erfüllen. more