Wenn Sie Inhaber/-in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3 sind, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist. mehr