Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. mehr
Persönliche Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs. Direkt zur Kontaktinformation. Allgemeines. Als Halter oder Halterin gilt, wer ein Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen. mehr
Zulassung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte) Die Zulassung als Taxi oder die Verwendung als Mietwagen oder als Fahrzeug zum Krankentransport, kann im Zuge der Zulassungsangelegenheit berücksichtigt werden. mehr
Es soll ein Gebrauchtfahrzeugzugelassen werden, das in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurde. Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. mehr
Es soll einNeufahrzeugzugelassen werden, das in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes erworben wurde. Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war. Die Zulassung ist davon abhängig ... mehr
die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist nun auch für juristische Personen nutzbar, sinken die Gebühren bei der Nutzung des Online-Verfahrens deutlich, wird Ihr Fahrzeug unmittelbar nach Abschluss des Vorgangs im Online-Dienst in Betrieb gesetzt und kann sofort deutschlandweit im Straßenverkehr genutzt werden. mehr
Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges. Es soll ein Gebrauchtfahrzeug zugelassen werden, das in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben wurde. mehr
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes: Ausweis (e) der Geschäftsführung in Kopie. Gewerbe-Anmeldung. Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt) mehr
Wenn Sie nach Berlin gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden. Sie bekommen dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Adresse, sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. mehr
Alle Online – Angebote der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin finden Sie in der Übersicht der Dienstleistungen. Zu den einzelnen Dienstleistungen können Sie die jeweiligen Voraussetzungen nachlesen. mehr
Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen Ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. mehr
Es soll ein Neufahrzeugzugelassen werden, das in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums ohne eine Zulassungsbescheinigung Teil II erworben wurde. mehr
Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (ausgefüllt) (unter "Formulare") gültiges Personaldokument. ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht. Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I. mehr
Kraftfahrzeug - Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen. Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt ... mehr
Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. mehr
Dienstleistungen an diesem Standort. Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung) Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland beantragen. mehr
Kontakt. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg. Jüterboger Str. 3 , 10965 Berlin. Tel.: (030) 90269-3300. Fax: (030) 9028-3446. E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de. Erläuterung der Symbole. Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. mehr
Es besteht die Möglichkeit, für das Fahrzeug ein Kennzeichen Ihrer Wahl reservieren zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt. mehr