Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen im Freien Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) macht öffentliche Veranstaltungen im Freien, von denen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind, von einer vorher auf » Antrag « zu erteilenden Genehmigung abhängig.Eine Veranstaltung ist öffentlich, wenn der Allgemeinheit die Teilnahme möglich ist. mehr