Vorbildwirkung für denkmalgeschützte Gebäude
Die Solaranlage auf dem Gebäude des Roten Rathauses verdeutlicht, dass die Installation von Photovoltaikanlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich ist. Denn die Anlage berücksichtigt die denkmalgeschützte Architektur und ist von der Straße nicht sichtbar. Der historische Charakter des 1861 errichteten Bauwerkes bleibt somit erhalten. Durch die geringe Verschattung und der Möglichkeit, die Module optimal Richtung Süden auszurichten, eignete sich das Dach sehr gut für die Errichtung einer Photovoltaikanlage, trotzt Denkmalschutz. 263m² konnten verbaut werden, was einer Spitzenleistung von 38,4 kWp entspricht. Mit der daraus resultierenden CO2-Ersparnis von ca. 23 Tonnen pro Jahr ist das Rote Rathaus nicht nur Denkmal vergangener Zeiten, sondern auch ein Leuchtturm auf dem Weg in Richtung Solarwende.
Vertragsmodell
Eigentümerin des Roten Rathauses ist das Land Berlin, das Gebäude verwaltet die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die Berliner Energieagentur GmbH hat die 2010 installierte Solarstromanlage auf dem Dach des Roten Rathauses finanziert, geplant und errichtet und betreibt diese im eigenen wirtschaftlichen Risiko über einen Zeitraum von 20 Jahren.