Unfallkommission Berlin

Unfallkommission

Ein hohes Niveau an Verkehrssicherheit ist wichtig, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger unbesorgt durch den öffentlichen Raum bewegen können. Auch wenn in Berlin im nationalen und internationalen Vergleich selten schwere Unfälle vorkommen, ist jeder Unfall einer zu viel. Vor allem, wenn dabei Personen zu Schaden kommen.

Der Fokus der Verkehrswegeplanung auf Verkehrssicherheit ist mit dem Mobilitätsgesetz weiter verstärkt worden. „Vision Zero“, also Null Verkehrstote und Verletzte, ist das Leitbild, dem die zuständigen Behörden beim Umbau der Verkehrsinfrastruktur verpflichtet sind.

Das gilt unabhängig von der Tatsache, dass menschliches Fehlverhalten die Unfallursache Nummer eins ist. Fehler beim Abbiegen, Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelungen, unangepasste Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss sind die häufigsten Unfallursachen.

Nichtsdestotrotz muss eine gute Verkehrsinfrastruktur so gestaltet sein, dass sie weniger Fehler zulässt. Deswegen müssen die Behörden besonders die schweren Unfälle genau untersuchen und wenn nötig die Gefahrenstellen minimieren.

Die zuständige Institution für diese Untersuchungen ist die Unfallkommission.

Ziele, Aufgaben und Mitglieder

Ziel der Unfallkommission ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zu erhöhen. Dafür hat sie die Aufgabe, Unfallorte zu untersuchen, Verkehrsanlagen auf Mängel zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und deren Wirkung zu überprüfen. Maßnahmen können beispielsweise bessere Sichtbeziehungen, eine verstärkte Beleuchtung, neue Ampelschaltungen oder veränderte Spuraufteilungen sein.

Mitglieder der Unfallkommission sind die Abteilung Verkehrsmanagement der auch die Geschäftsführung der Unfallkommission unterliegt und die eine Einrichtung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist, die Polizei und die Baubehörden der Bezirke sowie des Senats. Letztere sind als Baulastträger bzw. Planer in der Unfallkommission vertreten.

Unfall

Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge nach § 21 MobG BE

Das Mobilitätsgesetz (MobG BE) sieht in § 21 vor, dass die Unfallkommission bei allen Unfällen mit Todesfolge und mit Schwerverletzen über eventuell zu ergreifende bauliche Maßnahmen berichtet. Weitere Informationen

Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen

Sofern Probleme nicht durch Sofortmaßnahmen gelöst werden können, erfolgt eine Realisierung der Maßnahmen in der Regel durch den zuständigen Baulastträger (der Bezirk) bzw. der mit der Modernisierung und dem Betrieb der Berliner Ampeln beauftragten Firma. Weitere Informationen

Abhilfe Gefahrensituation – Beispiel

Problemlage und umgesetzte Verbesserungsmaßnahme am Knotenpunkt Bismarckstraße / Kaiser-Friedrich-Straße. Weitere Informationen