Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen
- rechtliche Grundsatzangelegenheiten für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie die Koordinierung der Planverfahren
Auskünfte kann Ihnen Frau Thiele unter der Rufnummer (030) 9025-2284 geben.