Für die Schadstoffe Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Partikel liegen die mit RSD gemessenen Emissionen im Bereich der Emissionsgrenzwerte, die bei der Genehmigung zur Markteinführung eines neuen Fahrzeugtyps eingehalten werden müssen. Die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen der Euronorm 3 liegen sogar deutlich unter den zulässigen Werten, ein Resultat der Partikelfilternachrüstung für die Umweltzone.
Für Stickstoffoxide zeigen sich jedoch bei Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die aus dem Dieselabgasskandal bekannten Überschreitungen der Grenzwerte für die Abgasnormen bis Euro 6 ab.
Von besonderen Interesse sind die die Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx), da diese durch chemische Prozesse an Straßen zu hohen Belastungen durch Stickstoffdioxid (NO2) führen können.
Die mit RSD gemessenen mittleren Stickstoffoxidemissionen für ausgewählte Fahrzeuggruppen sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Angegeben ist auch der zugehörige Emissionsgrenzwert aus der Typgenehmigung. Zu beachten ist bei dem Vergleich der RSD-Werte mit streckenbezogenen Emissionsgrenzwerten in g/km, dass mit RSD im Wesentlichen nur Emissionsraten unter Last ausgewertet werden können. In einem Fahrzyklus sind aber ebenso Strecken ohne Last enthalten, die nur sehr geringe Emissionen zur Folge haben. Als Faustregel gilt daher für Streckenemission, dass der mittlere RSD-Emissionswert in g/km durch 2 geteilt werden muss, um ansatzweise mit einem Emissionsgrenzwert vergleichbar zu sein. Für die Immissionsbelastung an der Straße ist jedoch die tatsächliche Emission entscheidend.
Für schwere Nutzfahrzeuge ist der Emissionsgrenzwert nicht streckenbezogen, sondern wird im Verhältnis zur Leistung angegeben. Die Messwerte sind daher besser mit dem Emissionsgrenzwert vergleichbar. (Emissionsgrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge gelten für den Motor, der dann in sehr unterschiedliche Fahrzeuge eingebaut werden kann. Daher ist nur schwer vorherzusehen, wie hoch der Leistungsbedarf und damit die Emissionen pro Kilometer sind.)
Stickstoffoxidemissionen aus RSD-Messungen und Emissionsgrenzwerte
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Die RSD-Messungen bestätigen auch für den Berliner Straßenverkehr für die meisten Schadstoffe eine gute Übereinstimmung zwischen den realen Emissionen im Straßenverkehr und den gemäß den Emissionsgrenzwerten aus der Typgenehmigung zulässigen Werten.
Dies gilt auch für die besonders gesundheitsschädlichen Abgaspartikeln. Besonders positiv sind die Ergebnisse für Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3. Sie emittieren im Mittel deutlich weniger Partikel als gemäß Emissionsgrenzwert zulässig wäre. Dies ist ein Indiz dafür, dass der größere Teil dieser Fahrzeuge für das Befahren der Berliner Umweltzone (grüne Plakette seit 2010) mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde und dieser bei der Mehrzahl der Fahrzeuge weiterhin gut funktioniert.
Wichtige und bekannte Ausnahme: Die Emission von Stickstoffoxiden (NOx) bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) mit Dieselmotor. So liegen die mittleren NOx-Emissionen von Diesel-Pkw bei der Vorbeifahrt im realen Betrieb bis einschließlich Euro 6ab um das 2- bis 4-fache über den Emissionsgrenzwerten, bei den leichten Nutzfahrzeugen der Klasse III (das sind die schwersten LNF) überschreiten Euro-5-Fahrzeuge den Grenzwert sogar um einen Faktor von etwa 5. Eine bessere Annäherung der realen Emissionen an den Grenzwert wird mit der Einführung eines dynamischeren Fahrzyklus bei der Norm Euro 6c erreicht. Zu einer Übereinstimmung mit dem Grenzwert führte jedoch erst die Anforderung nach einem Nachweis der Emissionsgrenzwerte durch Messungen der realen Emissionen (RDE – Real Driving Emissions) im Straßenverkehr mit Euro 6d-temp und Euro 6d.
Bei den erfassten Euro-6d-Diesel-Pkw wird der zulässige Konformitätsfaktor von 1,3 im Durchschnitt nicht mehr ausgenutzt, der Mittelwert lag sogar knapp unter dem Emissionsgrenzwert. Allerdings überschritten immer noch mehr als 25 % der Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6d-temp und Euro 6d den zulässigen Emissionswert inklusive Konformitätsfaktor.
Pkw mit Ottomotor und Katalysator emittieren – wie bekannt – auch im realen Betrieb nur wenig Stickoxide.
Schwere Nutzfahrzeuge
Bei den schweren Nutzfahrzeugen (Zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 t) sind Überschreitungen des Emissionsgrenzwertes weniger stark ausgeprägt und liegen im Bereich von Faktor 1,5 bis 3,3. Die Stickoxidemissionen der Fahrzeuge der Abgasnormen Euro III bis V sind ähnlich hoch (im Mittel 6,62 bis 7,7 g/kWh). Mit Einführung der Norm Euro VI konnten die Emissionen um fast 90 % gesenkt werden und liegen im Mittel nur noch bei 0,78 g/kWh, bei einem zulässigen Wert für die Emissionen im realen Straßenverkehr von 0,69 g/kWh.
Die Partikelemissionen zeigen auch bei den schweren Nutzfahrzeugen keine Auffälligkeiten im Vergleich zu den erwartbaren Emissionen. Besonders sind die Ergebnisse für die Fahrzeuge mit Euro III. Sie emittieren im Mittel 65 % weniger Partikel als gemäß Emissionsgrenzwert zulässig wäre. Dies ist ein Indiz dafür, dass der größere Teil der Euro-III-Lkw für das Befahren der Umweltzone mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde.