Publizitätsanforderungen

Allgemeine Anforderungen

Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Text mit Förderhinweis, Logos).

  • Nach Projektstart
    Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite und Social-Media-Kanälen mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit Gesamtkosten über 500.000 EUR durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt. Bei Vorhaben mit Gesamtkosten über 10.000.000 EUR ist eine zusätzliche Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme mit Einbindung der Europäischen Kommission durchzuführen.
    Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen.
  • Zum Projektende
    Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit Gesamtkosten über 500.000 EUR eine Erläuterungstafel permanent anzubringen.

Zur Umsetzung der EU-Minimalanforderungen bei Förderungen durch den EFRE gibt es ein Merkblatt für Begünstigte:

  • Merkblatt für Begünstigte zu den Vorschriften zur Sichtbarkeit der Unterstützung durch die Europäische Union

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021 – 2027

    PDF-Dokument (283.6 kB)

Zudem gibt es spezifische Anforderungen für BENE Förderprojekte, die bei Publizitätsaktivitäten einzuhalten sind:

Texthinweis Förderung

Für alle Textpassagen (z. B. Pressemitteilung, Plakat, Flyer, Website etc.) bitte folgende Vorlage nutzen:

„Das Vorhaben „Titel des Vorhabens“ (Projektlaufzeit: MM/20JJ bis MM/20JJ) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen XXXX-XX-X).“

Für Teilprojekte, die aus REACT-EU finanziert wurden, gelten zusätzlich folgende Publizitätsanforderungen:
1) Der Förderhinweis wird um folgenden Satz ergänzt: „Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.“
2) Statt dem aktuellen EU-Logo ist das Logo mit EFRE-Zusatz der Förderperiode 2014-2020 zu verwenden.
3) Das BENE-Förderkennzeichen aus der Förderperiode 2014-2020 wird ergänzt.

Logos

Für alle Veröffentlichungen sind folgende Logos zu verwenden:

Das Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fragen Sie bitte bei der B. & S.U. mbH an.

Plakat

  • Beispiel: Plakat 1198-B6-B Entsiegelung und Neugestaltung der Grünfläche Auerdreieck Friedrichshain

    PDF-Dokument (195.6 kB)

Bauschild und Erläuterungstafel

  • Hilfestellung für Bauschilder und Erläuterungstafeln

    PDF-Dokument (237.2 kB)

  • Beispiel: Bauschild 1353-R6-B Treptower Park mit REACT-Hinweis

    PDF-Dokument (8.9 MB)

  • Beispiel: Erläuterungstafel 1229-B6-B Reginhard Grundschule

    PDF-Dokument (2.1 MB)

Website

  • Beispiel: Website 1048-B5-O PV2City

    DOWNLOAD-Dokument

Flyer

  • Beispiel: Flyer 1052-B5-O Engito

    PDF-Dokument

Zur Erstellung von Postern und Schildern kann auch der online Generator der EU genutzt werden.

Veranstaltungen

Achten Sie bitte darauf, dass der Texthinweis und die Logos in allen Veröffentlichungen und Unterlagen, die im Rahmen der Veranstaltung produziert werden, enthalten sind. Beispiele sind: Einladungen, Tickets, Plakate, Eintrittskarten, Hinweisschilder, Tagungsmappen, Teilnahmebestätigungen, Messesysteme wie Roll-Ups, Bühnenrückwände, Aufsteller oder Banner.

Wenn Sie beabsichtigen, Vertreter/innen der Leitungsebene der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuladen, finden Sie die Kontaktinformationen unter folgendem Link:

Checkliste für die Gestaltung

Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie bei der Gestaltung alles richtig gemacht haben:

  • EU-Emblem ist in Farbe dargestellt. Kein Logo darf größer sein als das EU-Logo.
  • Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist enthalten.
  • Verweis zum Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) ist enthalten.
  • Aktuelles Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist enthalten.
  • Projektlaufzeit ist enthalten.
  • BENE-Projektnummer ist enthalten.

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union