Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Text mit Förderhinweis, Logos).
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Nach Projektstart
Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite und Social-Media-Kanälen mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit Gesamtkosten über 500.000 EUR durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt. Bei Vorhaben mit Gesamtkosten über 10.000.000 EUR ist eine zusätzliche Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme mit Einbindung der Europäischen Kommission durchzuführen.
Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen.
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Zum Projektende
Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit Gesamtkosten über 500.000 EUR eine Erläuterungstafel permanent anzubringen.