Mit der Änderung des Berliner Betriebegesetzes im Jahr 2004 wurden die Aufgaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Hinblick auf die Erfüllung der deponiebezogenen, bodenschutzrechtlichen Nachsorgepflichten insbesondere für die ehemaligen Müllverbringungsstandorte der BSR im Berliner Stadtgebiet ergänzt. Diese Altablagerungen fallen aufgrund ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die geltende Deponierichtlinie und sind somit als altlastenverdächtige Flächen oder Altlasten nach Bundes-Bodenschutzgesetz zu behandeln.
Zwischen den BSR und der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass alle von den BSR beschickten Altablagerungen im Berliner Stadtgebiet hinsichtlich eventueller Gefährdungen der relevanten Wirkungspfade zu bewerten und nachsorgend zu sichern, sanieren oder zu überwachen sind. Ein erster Arbeitsschritt bildete die Identifizierung der Standorte mit Hinweisen über eine ehemalige Nutzung durch die BSR. Hierzu dienten Listenverzeichnisse der Müllabladeplätze in Berlin aus den Jahren 1971 und 1978. Diese Standortverzeichnisse für den ehemaligen Westteil der Stadt und Erkenntnisse über Altablagerungen aus dem ehemaligen Ostteil der Stadt bildeten die Grundlage für die Festlegung von insgesamt 38 Standorten. Bei 8 dieser Standorte ist der Hausmüllanteil gegenüber dem Gesamtinventar untergeordnet.
In der Standortverteilung spiegelt sich die besondere politische Situation Berlins in der Nachkriegszeit wieder. So liegen 36 Standorte im Gebiet des ehemaligen West-Berlin und lediglich 2 Standorte im ehemaligen Ostteil der Stadt. Hier wurde nach dem 2. Weltkrieg der Ost-Berliner Hausmüll grundsätzlich auf Mülldeponien außerhalb des Berliner Stadtgebietes verbracht. Die 38 Ablagerungsstandorte weisen sehr unterschiedliche Ablagerungszeiträume und Ablagerungsvolumen auf. Die Beendigung der standortbezogenen Schüttungen liegt dabei zwischen den Jahren 1948 und 1983. Die kleineren Altablagerungen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit beschickt. Zu den größten Altablagerungen mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 1 Mio. m³ Hausmüll zählen die Standorte Wannsee, Lübars, Marienfelde, Egelpfuhl, Rohrbruchwiesen, Dörferblick und Köppchensee.
Für die 38 Standorte liegt ein unterschiedlicher Erkenntnisstand zu den verschiedenen Gefährdungspfaden vor. Für eine überwiegende Anzahl an Altablagerungen wurde im Rahmen eines Deponieprogramms bereits ein Grundwassermonitoring errichtet und durchgeführt. An drei der beim Gefährdungspfad Deponiegas in die höchste Priorität eingestuften Altablagerungen wurde bzw. wird bereits eine Besaugung bzw. Belüftung durchgeführt (Lübars, Rohrbruchwiesen, Egelpfuhl). In Wannsee erfolgte eine Gasnutzung, die bei deren Beendigung in eine Besaugung zu überführen war. Ein grundsätzliches Problem stellen an einigen Altablagerungen insbesondere die sensiblen Nachnutzungen durch Kleingartenkolonien oder Freizeitparks dar, die prioritär zu berücksichtigen waren. Nach einer standortbezogenen Ermittlung des Erkundungsbedarfs wurde 2005 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Ziel ist es in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren alle 38 Standorte durch geeignete Maßnahmen zu sichern oder zu sanieren.