Landschaftsplan

Berliner BFF-Landschaftspläne

Berliner Landschaftspläne

Der Landschaftsplan ist ein Instrument der Landschaftsplanung, der die Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich des Artenschutzprogramms den näheren örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen anpasst, sofern dies erforderlich ist.

Hierzu werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen festgelegten Geltungsbereich in einer Festsetzungskarte dargestellt und in einem Begründungstext erläutert. Die Aufstellung und Festsetzung eines Landschaftsplans erfolgt durch die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und der anerkannten Naturschutzverbände sowie der von der Planung betroffenen Behörden. Zum Abschluss des durchzuführenden Verfahrens wird der Landschaftsplan als Rechtsverordnung festgesetzt. Im Falle eines Geltungsbereichs von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung führt die für Naturschutz zuständige Senatsverwaltung das Verfahren durch.

Was ist ein Landschaftsplan?

Ein Landschaftsplan ist ein Planwerk, das für einen bestimmten festgelegten Geltungsbereich die angestrebten Ziele zur Sicherung oder Verbesserung von Natur und Landschaft sowie die für diese Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm festlegt, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsgebiet eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.

Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass …

  • die biologische Vielfalt,
  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

… auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

Der Landschaftsplan besteht aus einer Festsetzungskarte und einem Begründungstext. Die Festsetzungskarte stellt die Planungsziele graphisch dar. Im Begründungstext wird die vorhandene Situation von Natur und Landschaft im Geltungsbereich beschrieben sowie bewertet; die daraus hergeleiteten Ziele und erforderlichen Maßnahmen werden näher formuliert und begründet. Darüber hinaus beinhaltet die Begründung den erforderlichen Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung.

Wozu dient ein Landschaftsplan?

Durch die Landschaftsplanverfahren ist es möglich, das gesamte Spektrum der Forderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und öffentlich zu diskutieren. Vorab wird eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, deren Bewertung dann in die Zielsetzung des Landschaftsplans einfließt und die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert. Durch das im Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) geregelte Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, der anerkannten Naturschutzverbände sowie der betroffenen Verwaltungen sichergestellt und einheitlich. Das Instrumentenspektrum der bereits festgesetzten Landschaftspläne reicht von baulichen Maßnahmen (z. B. am Flughafensee) über Verpflichtungen zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Vegetationsbeständen (St.-Jakobi-Friedhof) bis hin zur Sicherung landschaftlicher Reliefstrukturen (Grunewaldseenkette). Darüber hinaus kann er zur Vorbereitung landschaftsplanerischer Entwicklungen und Maßnahmen im urbanen Raum dienen.

Verhältnis des Landschaftsplans zum Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro)

In Berlin gibt es eine zweistufige Landschaftsplanung. Auf der ersten Planungsebene legt das LaPro Entwicklungsziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die gesamte Stadt fest (Maßstabsebene 1:50.000). Diese Planung ist für die Behörden verbindlich zu beachten. Da im Rahmen dieses Planungsinstruments keine konkreten Planungen für einen kleinteiligen Bereich möglich sind, werden auf der zweiten Planungsebene Landschaftspläne aufgestellt und festgesetzt, die dann die vorgegeben Ziele und Maßnahmen des LaPro für Teilbereiche der Stadt konkretisieren, sofern dies erforderlich ist (Maßstabsebene 1:1.000, 1:2.000 oder 1:5.000).

Verhältnis zum Baurecht

Die Festsetzungen eines Landschaftsplans dürfen denen eines Bebauungsplans bzw. der verbindlichen Bauleitplanung nicht widersprechen. Der Landschaftsplan verhindert nicht die nach der verbindlich festgelegten Bauleitplanung mögliche bauliche Ausnutzung von Baugrundstücken, da er die Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung in seiner Planung berücksichtigen muss. Er triff Aussagen hinsichtlich der nicht zu überbauenden Bereiche. Eine Ausnahme bildet hierbei die Festsetzung des Biotopflächenfaktors, wobei auch hier die möglichen Baurechte nicht eingeschränkt werden.

Im Rahmen der Festsetzung von Bebauungsplänen sind die Vorgaben der im Verfahren befindlichen Landschaftspläne zu berücksichtigen und in die Entscheidungen über Festlegungen von zukünftigen Flächennutzungen einzubeziehen.

Das Wuhletal ist eine prägende und gliedernde Grün- und Freifläche im Osten Berlins. Sie ist identitätsstiftend für die umliegenden Gebiete und verbindet vielfältige Landschaftsstrukturen miteinander.

Inhalte und Verfahren

Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Weitere Informationen

Berliner BFF-Landschaftspläne

Übersicht der Landschaftspläne

Im geografischen Informationssystem der Senatsverwaltung (FIS-Broker) ist eine Übersichtskarte abgelegt, die alle im Verfahren befindlichen bzw. durch Rechtsverordnung festgesetzten Landschaftspläne in Berlin darstellt. Weitere Informationen