Ein Landschaftsplan ist ein Planwerk, das für einen bestimmten festgelegten Geltungsbereich die angestrebten Ziele zur Sicherung oder Verbesserung von Natur und Landschaft sowie die für diese Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm festlegt, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsgebiet eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.
Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass …
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die biologische Vielfalt,
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die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie
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die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
… auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.
Der Landschaftsplan besteht aus einer Festsetzungskarte und einem Begründungstext. Die Festsetzungskarte stellt die Planungsziele graphisch dar. Im Begründungstext wird die vorhandene Situation von Natur und Landschaft im Geltungsbereich beschrieben sowie bewertet; die daraus hergeleiteten Ziele und erforderlichen Maßnahmen werden näher formuliert und begründet. Darüber hinaus beinhaltet die Begründung den erforderlichen Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung.