Die Flächen des ehemaligen Mauerstreifens unterliegen seit dem Fall der Mauer einem ständigen Veränderungsdruck. Zum einen wurden und werden bestehende Freiflächen durch diverse Bauvorhaben überformt. Zum anderen erobert sich die Natur die ungenutzten Brachflächen zurück, so dass die Offenlandschaft des ehemaligen Grenzstreifens an vielen Stellen bereits mehr oder weniger dichten Wäldern und Vorwäldern gewichen ist. Diverse Nutzungen wie Hundefreilauf, Müllablagerungen, Befahren mit und Abstellen von Fahrzeugen, Sport und Erholung gefährden einerseits wertvolle Biotopstrukturen und die Attraktivität der Landschaft, zeigen aber auch die Notwendigkeit einer Steuerung der vielfältigen Nutzungsansprüche an das Gebiet.
Aus diesem Grund wurde ein Unterschutzstellungsverfahren zur Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) auf den Flächen des ehemaligen Mauerstreifens eingeleitet. Auf Grundlage einer Studie aus dem Jahr 2005 (ag.u Lange+Grigoleit) wurden ab 2007 die Flächen des potenziellen LSG einstweilig sichergestellt, um sie vor weiteren Veränderungen zu schützen. Im Jahr 2010 wurde dann das Landschaftsschutzgebiet “Ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide und Bürgerpark” ausgewiesen. Weitere Abschnitte wie der Bereich zwischen Güterbahnhof Schönholz und Kopenhagener Straße sollen perspektivisch in das Schutzgebiet integriert werden.
LSG “Ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide und Bürgerpark”
Wesentliche Ziele der Unterschutzstellung sind der Erhalt der landschaftlichen Vielfalt aus Offen-, Halboffen- und Waldlandschaften sowie die Förderung der Erholungseignung des Gebiets unter anderem durch den Ausbau des Wegesystems und das Einrichten spezieller Orte für das Natur- und Freizeiterleben. Zur Umsetzung und Konkretisierung dieser Ziele wird derzeit ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Dieser enthält insbesondere Aussagen und Lösungsansätze zu folgenden Themen:
- Die naturverträgliche Gestaltung des Gebietes für die Erholungsnutzung einschließlich der Instandsetzung und des Ausbaus des in Teilen vorhandenen Wegenetzes.
- Die Erhaltung offener, gehölzfreier Bereiche und die Bestimmung von Bereichen, in denen eine natürliche Waldentwicklung zugelassen werden soll.
- Die Erhaltung und Gestaltung naturnaher Flächen als Naturerfahrungsräume und Spielorte für Kinder.
- Ein Konzept für die zeitnahe Beseitigung von Abfällen- und zur Prävention weiterer Abfallablagerungen.
- Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung.
Grundlage für den Pflege- und Entwicklungsplan ist die Erarbeitung eines Nutzungs- und Strukturkonzepts, das die gewünschte Gestalt der Landschaft darstellt und Räume für verschiedene Nutzungsansprüche ausweist. Folgende Aspekte wurden berücksichtigt: