Sprechstunde in Deutscher Gebärdensprache

Alphabet mit Handzeichen in Gebärdensprache

Bereits seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt. Um den Zugang zur Justiz für gehörlose Menschen zu verbessern, bietet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eine Sprechstunde in Deutscher Gebärdensprache an. Um diese zu nutzen, können Sie Ihren Gesprächswunsch (zum Beispiel Fragen zu Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen sowie die Aufnahme von Anträgen) per E-Mail an das E-Mail-Postfach gebaerdensprechstunde@senjustv.berlin.de übersenden. Die Senatsverwaltung beauftragt sodann eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher und stellt Ihnen eine Ansprechperson zur Verfügung. In der Sprechstunde können Sie Ihre rechtlichen Anliegen in Deutscher Gebärdensprache vorbringen.
Die Gebärdensprachdolmetscherin oder der Gebärdensprachdolmetscher übersetzt diese dabei in die deutsche Lautsprache und teilt Ihnen die Antworten umgekehrt in Deutscher Gebärdensprache mit. Wenn ein Antrag gestellt werden soll, nimmt eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger die Erklärung schriftlich auf.

Im Rahmen der Sprechstunde kann allerdings keine Rechtsberatung erfolgen, da diese den rechtsberatenden Berufen (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Rechtsberater und Rechtsberaterinnen) vorbehalten ist.

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