nichtamtlich konsolidierte Fassung der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten
Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten
(Stand: 01.01.2021)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: BMJV / JustVA II B 6
-
Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten
-
Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung vom 29.12.2020
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.