Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren (Anlage B zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfah-ren – RiStBV)
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Dezember 2016 als Anlage B zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in Kraft.