„Berlin wird seiner humanitären Verpflichtung, Menschen in Not zu helfen, mit allen Kräften nachkommen“
Pressemitteilung vom 16.03.2022
Innensenatorin Iris Spranger zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
„Ich bedaure die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und hätte mir einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht. Der Handlungsspielraum der Länder ist damit deutlich eingeschränkter. Es war die prekäre Situation der Menschen in den griechischen Aufnahmeeinrichtungen, die den Berliner Senat 2020 dazu bewogen hatte, die Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Personen zu beschließen. Das Land Berlin sieht es als seine humanitäre Verpflichtung an, Menschen in Not zu helfen und wird dieser auch zukünftig mit allem, was uns zur Verfügung steht, nachkommen. Das stellen wir gerade im Umgang mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine unter Beweis. Ohne den Bund geht es allerdings nicht, hier ist jetzt dessen Unterstützung und Koordinierung gefragt.“
Hintergrund
Gestern fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung im Klageverfahren des Landes Berlin gegen den Bund wegen der Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens nach § 23 Abs. 1 S. 3 AufenthG zur Landesaufnahmeanordnung Moria statt. Im Sommer 2020 hatte das Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Landesaufnahmeanordnung zur Aufnahme 300 besonders schutzbedürftiger Personen aus den griechischen Aufnahmeeinrichtungen Moria auf Lesbos vorgelegt. Das BMI hatte sein Einvernehmen unter anderem wegen des Vorrangs der Dublin-III-Verordnung verweigert. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Bundes entschieden und dem Anliegen Berlins, den Bund zur Erteilung des gesetzlich vorgesehenen Einvernehmens zur Aufnahme von Menschen aus der prekären Situation in den griechischen Aufnahmeeinrichtungen zu verpflichten, leider eine Absage erteilt.
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