Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, den Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ beschlossen.
Grundlage der Novellierung des Partizipations- und Integrationsgesetzes war eine umfassende Evaluation, die im Jahr 2018 durch den Senat beauftragt wurde. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde sowohl die Zivilgesellschaft angehört als auch alle Senatsverwaltungen und die Bezirke beteiligt. Die Novelle liefert Instrumente für eine größere Vielfalt unter den Beschäftigten in der Verwaltung und für mehr gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte. Wesentliche Punkte sind u.a.:
- Menschen mit Migrationshintergrund werden bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt.
- Durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen sollen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt geworben und angesprochen werden.
- Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin für Menschen mit Migrationshintergrund werden eingeführt.
- Die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird auf freiwilliger Basis erhoben.
- Eine neu geschaffene Fachstelle begleitet die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Migrationsgesellschaft.
- In jedem Bezirk wird ein Migrationsbeirat gesetzlich verankert.
- Für die Belange der Roma und Sinti wird ein Beirat eingerichtet.
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Mit dem heute beschlossenen Gesetz hat Berlin nun endlich verbindliche Regelungen geschaffen, um den öffentlichen Dienst auf die Vielfalt der Stadtgesellschaft auszurichten. Dies gilt nicht allein für Einstellungen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Personalpolitik, sondern auch für inhaltliche Arbeit – die Anforderungen der Migrationsgesellschaft sind immer mit einzubeziehen.“
Katarina Niewiedzial, Beauftragte für Integration und Migration: „Berlin ist als internationale Metropole von Migration geprägt. Mit dem PartMigG haben wir ein Gesetz, das Menschen mit Migrationsgeschichte Türen öffnet, sie zur Mitarbeit im öffentlichen Dienst einlädt und ihnen Teilhabe auf verschiedenen Ebenen zusichert. Darauf kann Berlin stolz sein. Das Besondere an diesem Gesetz ist aber auch sein Zustandekommen: Ohne den intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft und dem kritischen Blick von vielen Verbänden, Vereinen und
Migrantenorganisationen hätten wir diesen Paradigmenwechsel der Integrationspolitik nicht vollbracht. Ich freue mich, wenn unser Gesetz eine Signalwirkung über Berlin hinaus erzeugt.“