Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Zu deren vordringlichsten Aufgaben gehören Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation, soziale Rehabilitation und Geldleistungen.
Sie bieten ihren Versicherten Versicherungsschutz bei:
Arbeitsunfall: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
Wegeunfall: Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden.
Berufskrankheit: Besondere Einwirkungen bei der Arbeit können Krankheiten verursachen, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Dabei gilt das Kausalitätsprinzip: Leistungen werden nur dann erbracht, wenn der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand.