Das Land Berlin ist für die Ära der Schuldenbremse gut gerüstet. Dank solider Finanzen wird der Übergang zu einem dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushalt, wie ihn die Schuldenbremse ab 2020 verlangt, gelingen. Gleichzeitig stehen weiter steigende Investitionsmittel zur Verfügung, um das Wachstum der Stadt finanziell zu unterlegen. Das sind die Kerninhalte der Finanzplanung 2018 bis 2022, die der Senat in seiner Sitzung am Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat.
Die Finanzplanung verdeutlicht den festen Willen des Senats, auch künftig Haushaltsüberschüsse auszuweisen und die im Grundgesetz verankerte Vorgabe strukturell ausgeglichener Haushalte einzuhalten. Gleichzeitig wird das Investitionsvolumen auf mehr als zwei Milliarden Euro weiter gesteigert. Der Personalaufwuchs, der erforderlich ist, um die Herausforderungen der wachsenden Stadt zu bewältigen, ist ebenfalls solide ausfinanziert. Außerdem berücksichtigt die Planung absehbare Risiken und Belastungen, so insbesondere die zu erwartenden Steuermindereinnahmen aus den von der Bundesregierung vorgeschlagenen steuerlichen Entlastungen im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes.
Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: “Seit 2012 verzeichnen wir Haushaltsüberschüsse. 2018 wird das siebte Mal in Folge ein positiver Jahresabschluss erreicht werden – eine Leistung, die vor zehn Jahren kaum jemand für möglich gehalten hätte. Das soll fortgesetzt werden. Die aktuelle Finanzplanung unterstreicht das Ziel, die Wachstums- und Lebensbedingungen in Berlin stetig zu verbessern. Neben nachhaltigen Investitionen gehört dazu auch, dass wir kontinuierlich den hohen Schuldenberg abbauen. Damit verringern wir die Anfälligkeit für Zinssteigerungen oder Finanzkrisen und erhöhen zugleich den Gestaltungsspielraum. Das wiederum eröffnet uns mehr Möglichkeiten, das Investitionsvolumen perspektivisch zu steigern.”
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht ab 2020 strukturell mindestens ausgeglichene Haushalte vor. Da das Land Berlin noch keine landesgesetzliche Regelung zur Umsetzung der Schuldenbremse getroffen hat, beruht die Finanzplanung für die Jahre ab 2020 auf der technischen Annahme, dass die Regelungen der aktuell geltenden Vereinbarung über die Konsolidierungshilfen fortgeschrieben werden. Künftige Finanzplanungen werden die vom Landesgesetzgeber zu treffenden Regelungen aufgreifen.
Die Vorlage wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.