Erteilung von Vorschussbescheiden bis 31. März 2025

Pressemitteilung vom 13.12.2024

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird den Zuwendungsempfängern in den kommenden Tagen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gewähren. Darüber hinaus werden sie darüber informiert, dass vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2025 Vorschussbescheide zunächst für drei Monate vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 erlassen werden. Diese Regelung soll die Liquidität der Projektträger anteilig sicherstellen, während die politischen Beratungen zu den Konsolidierungsmaßnahmen fortgesetzt werden.

Die Senatsverwaltung ist sich bewusst, dass diese zeitlich begrenzte Zusage für die Projektträger eine weitere Phase der Unsicherheit mit sich bringt. Sie ist jedoch notwendig, um in der aktuellen Haushaltslage handlungsfähig zu bleiben.

Von den Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind aktuell insbesondere Personalausgaben und Investitionen betroffen – zentrale Bereiche für ein leistungsfähiges Bildungssystem, wie beispielsweise der Ausbau von Kitas, der Schulbau und die Digitalisierung. Künftig wird es im Sinne stabiler Haushaltsfinanzen deshalb unabdingbar sein, auch konsumtive Ausgaben zu deckeln.

In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der bewilligten Zuwendungen signifikant erhöht. Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige Überprüfung der Effektivität und Wirksamkeit dieser Ausgaben erforderlich. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird daher notwendige Konsolidierungsentscheidungen auf Basis aktueller Bedarfseinschätzungen sowie vorliegender Ergebnisse der Erfolgskontrollen vornehmen.

Diese Maßnahmen sollen stabile Haushaltsfinanzen gewährleisten und damit die Qualität und Leistungsfähigkeit der Bereiche Bildung, Jugend und Familie langfristig sichern.