Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Das Netzwerk Kinderschutz - Berlin.de
Mit dem „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berlin.de
dass das Schulprogramm entsprechende Schwerpunkte benennt, aus dem Geschäftsver-teilungsplan hervorgeht, dass die Qualitätssicherung der in den Erläuterungen zu 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 und 5.3 genannten Fächer und Fachbereiche gewährleistet ist, und in der Aufgabenbeschreibung die Vorgaben der Rahmenaufgabenbeschreibung berücksichtigt werden ...
Gemeinsame Ausführungsvorschriften zum Verfahrensablauf bei Anfragen zu ...
rativer Lerntherapie (AV ILT) Aufgrund des § 56 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) sowie § 107 Schulgesetz für das Land Berlin werden die folgenden Ausführungsvor-schriften erlassen: SenBJW – III D 11 . Tel: 030/ 90 227 5614 . SenBJW – I A 4 . Tel: 030/ 90 227 6320 . 1. Allgemeines
An die Bezirksämter von Berlin - Jugendamt
An die Bezirksämter von Berlin - Jugendamt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Berlin.de
(AV Duales Lernen) Vom 11. Januar 2012 . BildJugWiss II C 1.4 . Tel. 90 227 - 5679, intern 9227 - 5679 . Auf Grund des § 128 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344) und Artikel II des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 347) geändert worden ist, wird bestimmt: Inhaltsübersicht . I. Allgemeine ...
Bonus-Programm - Berlin.de
Der Schulvertrag ist ein Instrument zur Schulentwicklung, der auf Basis des Schulprogramms schulische Entwicklungsprozesse strukturiert und verbindlich festhält. Für Privatschulen gilt ein gesondertes Verfahren. Weitere Informationen . Zum Seitenanfang. Wissenschaftliche Begleitung des Bonus-Programms . Der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Umsetzung des Bonus-Programms beinhaltet den ...
Gemeinschaftsschule als Ziel - Berlin.de
Schulprogramm. - 6 - Die Übertragung der Inhalte der genannten Formate der Leistungsbewertung in ein Notenzeugnis muss ab Jahrgangsstufe 3 jederzeit möglich sein. 6.5 Lehrkräfteeinsatz : Der schulstufenübergreifende Einsatz der Lehrkräfte sichert das gemeinsame pädagogische, metho-dische und didaktische Agieren und führt zu glaubwürdigen und authentischen Formen abgestimmten ...
Pflegekinder - Fachinformationen - Berlin.de
Anlage 2 zur AV-Pflege. Leitfaden zur Ermittlung eines erweiterten Förderbedarfs PDF-Dokument (35.9 kB) Download. Bild: fotolia/JackF . Pflegekinder. Manchmal sind Eltern mit der Verantwortung für ihr Kind überfordert, etwa wegen psychischer Probleme oder einer Suchterkrankung. Eltern haben dann Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt. Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Kind ...
AV bilingualer Unterricht - Berlin.de
AV bilingualer Unterricht - Berlin.de
Gemeinsame Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und ...
(AV JugSchul Kinderschutz) vom 01.05.2021 BildJugFam - III C 3 - Telefon: 90227- 6877 oder 90227- 5490 intern 9227- 6877 oder 9227- 5490 . Aufgrund des § 56 Abs. 1 und § 128 SchulGAG KJHG werden nach Anhörung des Landesjugendhilfeausschusses folgende Ausführungsvorschriften erlassen: 1 Regelungsgegenstand . Die Ausführungsvorschriften regeln in Umsetzung von - §§ 8 a und 8 b, § 63 SGB ...
Bonus-Programm - Fachinformationen - Berlin.de
Entscheidet sich die Schule für eine zusätzliche Stelle der Jugendsozialarbeit, kann diese dafür die bewährten Strukturen und Standards des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ nutzen: . Ausbau der Kooperation mit einem bereits an Ihrer Schule tätigen Träger der Jugendhilfe oder Auswahl eines neuen Kooperationspartners
Berlin-Tag - Berlin.de
Der Berlin-Tag ist Deutschlands größte Berufs- und Informationsmesse im Bildungsbereich. Sie wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine Tätigkeit in Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen veranstaltet und findet zwei Mal im Jahr statt. Die lehrerbildenden ...
Wohin nach der Grundschule? - Berlin.de
Diese werden von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt. Zeitlicher Ablauf des Aufnahmeverfahrens Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll.
AV Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst Berliner Jugendämter (AV-PKD)
(AV-PKD) vom 01.07.2018 SenBildJugFam – III D 14 Telefon: 90227 5324 . Aufgrund von § 56 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) wird nach Anhörung des Landesjugendhilfeaus-
Anlage 2 zur AV Aufsicht - Berlin.de
Anlage 2 zur AV Aufsicht - Berlin.de
Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten ...
Die Zuständigkeit der Beurteilerinnen und Beurteiler richtet sich nach der AV BAVD. 1.3 Diese Ausführungsvorschriften gelten nicht für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst. Lehrkräfte, die für den Schuldienst im Ausland (Aus-landsdienstlehrkräfte, Bundesprogrammlehrkräfte, Landesprogrammlehr-kräfte) oder an Europäische Schulen beurlaubt sind, werden aufgrund der ...
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Berlin.de
2 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Entwurf des Gesetzes zur Einführung der Integrierten Sekundarschule (Stand: 08.September 2009) § 17 Jahrgangsstufen, Schulstufen und Schularten
Ausführungsvorschriften über Schülerausweise - Berlin.de
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport 1 Ausführungsvorschriften über Schülerausweise Vom 8. Juli 2002 Sen BildJugSport II E 5 Telefon 9026-5691 oder 9026-7, intern 926-5691
Gemeinsame Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen ...
(AV Kinderschutz JugGes) vom 16.06.2020 BildJugFam - IIIC 3 - Telefon: 90227-5527 oder 90227-6877, intern 9227-5527 oder 9227-6877 . Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe a des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fas-sung vom 22. Juli 1996 (GVBI. S. 302, 472), das zuletzt durch Gesetz vom 25. September 2019
Arbeitshilfen zur AV Hilfeplanung - Berlin.de
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt nach AV-Hilfeplanung und Regelungen im Bezirk Zu Punkt 10: Zeitpunkt der nächsten Überprüfung Bei der Bestimmung der Zeitspanne bis zur Überprüfung werden generell Alter und Entwick-lungsstand des Kindes/jungen Menschen, sowie die Besonderheiten des Einzelfalls berück-sichtigt.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin