Verkaufsoffene Sonntage in Berlin am 2. und 4. Advent 2021

Pressemitteilung vom 01.10.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Verkaufsstellen dürfen im öffentlichen Interesse ausnahmsweise am
2. Adventssonntag (05.12.2021) und am 4. Adventssonntag (19.12.2021)
in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr zu zahlreichen Weihnachtsmärkten in Berlin geöffnet sein.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat dies durch Allgemeinverfügung zugelassen. Machen Verkaufsstellen von den Möglichkeiten der Allgemeinverfügung Gebrauch, dürfen sie an den davor oder danach liegenden Sonn- oder Feiertagen nicht auf Grund besonderer Ereignisse nach § 6 Absatz 2 BerlLadÖffG öffnen.

Die berlinweite Öffnung von Verkaufsstellen ist nur zulässig, wenn mindestens drei der fünf größten und besucherstärksten Weihnachtsmärkte wie geplant als Präsenzveranstaltungen am 2. und 4. Advent stattfinden. Dabei handelt es sich um die Weihnachtsmärkte am Schloss Charlottenburg, an der Gedächtnis-Kirche (Breitscheidplatz), in der Zitadelle Spandau, am Gendarmenmarkt und am Roten Rathaus in Berlin-Mitte.

Soweit sich aus infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen des Bundes oder des Landes Berlin in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 oder seinen Mutationslinien weitergehende Einschränkungen ergeben, gehen diese den Bestimmungen einer Sonntagsöffnung für die genannten Termine vor.
Die Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht am 01.10.2021 im Amtsblatt für Berlin Nr. 43:
www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/