Bundesrat lehnt Änderung des Tarifvertragsgesetzes ab
Pressemitteilung vom 28.05.2021
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Am Freitag, 28. Mai 2021, hat der Bundesrat die von Bremen, Berlin und Thüringen eingebrachte angestrebte Änderung des § 5 Tarifvertragsgesetz abgelehnt. Das Ziel der angestrebten Gesetzesänderung war es, die Festlegung branchenweiter Tarifverträge zu erleichtern. Die geplante Änderung hätte zur Folge gehabt, dass Tarifverträge auch auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Beschäftigten ausgeweitet werden, die zwar unter den Geltungsbereich fallen, aber nicht tariflich gebunden sind.
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Ich finde es unverständlich, dass wir für unsere Initiative keine Mehrheit im Bundesrat bekommen haben. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Die Tarifbindung nimmt seit Jahren ab, Unternehmen zahlen immer weniger tariflich festgesetzte Löhne. Die soziale Absicherung der Beschäftigten ist durch die andauernde Tarifflucht gefährdet: Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsverhältnisse vieler Menschen verschärft. Mit unserer Initiative wollten wir die Situation der Beschäftigten verbessern.“