Haushalte mit geringem Einkommen erhalten höhere Heizkostenzuschüsse für ihre Wohnungen
Pressemitteilung vom 25.02.2021
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Ab dem 1. März werden die Heizkostenzuschüsse erhöht für einkommensschwache Haushalte, die Transferleistungen beziehen. Die Heizkostenwerte werden je nach Haushaltsgröße, Gebäudegröße und Energieart um bis zu 7 Prozent angehoben.
Die neuen Werte werden in die Ausführungsvorschrift für die Übernahme von Wohnkosten (AV-Wohnen) aufgenommen.
Die AV-Wohnen regelt, welche Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter oder vom Sozialamt für Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden. Es handelt sich dabei um Richtwerte für Bruttokaltmieten und Heizkosten.
Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach:
„Die Neuregelung stärkt die Wohnsituation einkommensschwacher Haushalte und ist angesichts der aktuellen Pandemiesituation wichtiger denn je.“
Bereits im Oktober 2019 wurden die Richtwerte für die Bruttokaltmiete entsprechend dem Berliner Mietspiegel erhöht und die Heizkostenwerte zum Dezember 2019 an den bundesweiten Heizspiegel für 2019 angepasst.