Medien erfüllen eine unverzichtbare Funktion in unserer demokratischen Gesellschaft. Vielfältige Medien stellen sicher, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren können, und ermöglichen damit eine individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Die Medienlandschaft in der Hauptstadtregion zeichnet sich durch eine große Medienvielfalt aus. Im digitalen Zeitalter gilt es, dieses Angebot zu erhalten und den Medienstandort zu stärken.
Nach dem Grundgesetz ist die Medienpolitik und -gesetzgebung Aufgabe der Länder. In der Rundfunkkommission der Länder, deren Arbeit traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert wird, befinden sich die Länder hierzu in einem ständigen Austausch. Ziel ist es, eine über Ländergrenzen hinweg abgestimmte Rundfunk- und Medienpolitik zu entwickeln. Die Rundfunkkommission führt die Ansichten der Länder zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen, ohne das einheitliche Beschlüsse in medienpolitischen Fragen nicht möglich wäre. Der Berliner Senat setzt sich für einen staatsfernen, unabhängigen und zukunftsfähigen Rundfunk ein. Die Mediengesetzgebung ist so weiterzuentwickeln, dass sie den durch Digitalisierung und verändertes Mediennutzungsverhalten angepassten Rahmenbedingungen Rechnung trägt und Meinungsvielfalt sichert.
Medienrechtliche Staatsverträge schaffen den Rechtsrahmen für die Rundfunk- und Medienpolitik in Deutschland. Hiervon umfasst sind sowohl der öffentlich-rechtliche als auch der private Rundfunk. Nach 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen haben sich die Länder im Jahr 2020 mit dem Medienstaatsvertrag auf eine umfassende Modernisierung der Medienordnung in Deutschland verständigt. Der Medienstaatsvertrag enthält neben Regelungen für klassische Medien (Fernsehen, Hörfunk) auch Vorgaben für Dienste, die den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten beeinflussen (Medienplattformen und Medienintermediäre, z.B. Smart-TVs, Suchmaschinen, App-Stores, Smart-Speaker). Er sichert damit wichtige Grundprinzipien unserer Medienordnung, etwa die Auffindbarkeit von Qualitätsmedien oder die kommunikative Chancengleichheit.