Rundfunk

Panorama Berlin: Autobahn, Messe, Fernsehturm

Rundfunk- und Mediengesetzgebung

Medien erfüllen eine unverzichtbare Funktion in unserer demokratischen Gesellschaft. Vielfältige Medien stellen sicher, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren können, und ermöglichen damit eine individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Die Medienlandschaft in der Hauptstadtregion zeichnet sich durch eine große Medienvielfalt aus. Im digitalen Zeitalter gilt es, dieses Angebot zu erhalten und den Medienstandort zu stärken.

Nach dem Grundgesetz ist die Medienpolitik und -gesetzgebung Aufgabe der Länder. In der Rundfunkkommission der Länder, deren Arbeit traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert wird, befinden sich die Länder hierzu in einem ständigen Austausch. Ziel ist es, eine über Ländergrenzen hinweg abgestimmte Rundfunk- und Medienpolitik zu entwickeln. Die Rundfunkkommission führt die Ansichten der Länder zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen, ohne das einheitliche Beschlüsse in medienpolitischen Fragen nicht möglich wäre. Der Berliner Senat setzt sich für einen staatsfernen, unabhängigen und zukunftsfähigen Rundfunk ein. Die Mediengesetzgebung ist so weiterzuentwickeln, dass sie den durch Digitalisierung und verändertes Mediennutzungsverhalten angepassten Rahmenbedingungen Rechnung trägt und Meinungsvielfalt sichert.

Medienrechtliche Staatsverträge schaffen den Rechtsrahmen für die Rundfunk- und Medienpolitik in Deutschland. Hiervon umfasst sind sowohl der öffentlich-rechtliche als auch der private Rundfunk. Nach 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen haben sich die Länder im Jahr 2020 mit dem Medienstaatsvertrag auf eine umfassende Modernisierung der Medienordnung in Deutschland verständigt. Der Medienstaatsvertrag enthält neben Regelungen für klassische Medien (Fernsehen, Hörfunk) auch Vorgaben für Dienste, die den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten beeinflussen (Medienplattformen und Medienintermediäre, z.B. Smart-TVs, Suchmaschinen, App-Stores, Smart-Speaker). Er sichert damit wichtige Grundprinzipien unserer Medienordnung, etwa die Auffindbarkeit von Qualitätsmedien oder die kommunikative Chancengleichheit.

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule der unabhängigen Berichterstattung im dualen Rundfunksystem. Der rbb ist die gemeinsame Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Er entstand im Jahr 2003 durch die Fusion des Senders Freies Berlin (SFB) und des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB). Er hat jeweils einen Sitz in Berlin und in Potsdam. Der rbb ist Mitglied der ARD und hat die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Er arbeitet auf Grundlage der länderübergreifenden medienrechtlichen Staatsverträge sowie desbilateralen Staatsvertrages mit dem Partnerland Brandenburg (Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg). Der rbb unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht (Bewahrung rechtskonformen Handelns sowie Einhaltung der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags), die durch die Senatskanzlei des Landes Berlin und die Staatskanzlei des Landes Brandenburg ausgeübt wird; die Federführung hierfür wechselt alle zwei Jahre.

Mit dem novellierten rbb-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, haben sich die Länder Berlin und Brandenburg für ein zeitgemäßes Angebot des rbb in einer sich verändernden Medienwelt eingesetzt. Gerade in den Bereichen der online-basierten Angebote und digitalen Medieninhalte bestehen Potenziale zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Attraktivität und Nutzungsfreundlichkeit. Das Herzstück des rbb bleibt seine regionale Verwurzelung. Er verbreitet in beiden Ländern überregionale und auf das jeweilige Land zugeschnittene Angebote. In diesen und auch im ARD-Gemeinschaftsangebot bildet der rbb die Lebenswirklichkeiten der Menschen in Berlin und Brandenburg medial ab. Angesichts einer steigenden Tendenz zu europäischen oder weltweiten Angeboten im Bereich des Rundfunks sind landes- und regionalspezifische Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von hoher Relevanz.

Mit seinen Angeboten trägt der rbb dazu bei, in beiden Ländern die freiheitliche demokratische Grundordnung zu stärken, die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt und Identität zu fördern sowie einen Beitrag zum demokratischen Dialog und zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu leisten. Ferner sollen die Angebote des rbb zur Verwirklichung eines vereinten Europas und zum Zusammenwachsen mit den europäischen Nachbarregionen beitragen. Für das Vertrauen der Bevölkerung in den rbb und dessen Akzeptanz ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den ihm anvertrauten Beitragsmitteln eine elementare Voraussetzung.

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)

Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der durch privatrechtlich organisierte Unternehmen veranstaltete private Rundfunk die zweite Säule des Rundfunksystems. Die mabb ist die gemeinsame Landesmedienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg, eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts, die eigenständig die Vielfalt im privaten Rundfunk sichert und an der Entwicklung der audiovisuellen Medien in der Hauptstadtregion mitwirkt. Sie wurde 1992 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Diese Aufgabe erfüllt sie durch das Mittel der Regulierung und der Förderung. Sie arbeitet auf Grundlage der länderübergreifenden medienrechtlichen Staatsverträge (v.a. Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) und des bilateralen Staatsvertrages mit dem Partnerland Brandenburg (Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien). Die mabb unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht, die durch die Senatskanzlei des Landes Berlin und die Staatskanzlei des Landes Brandenburg ausgeübt wird; die Federführung hierfür wechselt alle zwei Jahre.

Im Bereich der Regulierung ist die mabb u.a. dafür verantwortlich, Sendelizenzen für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen zu erteilen und Frequenzen für die Übertragung zuzuweisen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren (v.a. zu Werbung, Jugendschutz, journalistischen Sorgfaltspflichten und allgemeinen Programmgrundsätzen im Rundfunk und im Internet) sowie Anbieter von Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre zu beaufsichtigen. Bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen übernimmt die mabb ihre Regulierungsaufgaben zusammen mit den gemeinsamen Organen der Landesmedienanstalten (v.a. DLM, GVK, KEK, KJM, ZAK).

Im Bereich der Förderung sorgt die mabb u.a. für digitale Übertragungstechnik, die Unterstützung lokaler TV- und Hörfunkveranstalter, ein ausgewogenes Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern im dualen Rundfunksystem sowie Medienkompetenzvermittlung. Die mabb legt im Rahmen ihrer Medienkompetenzvermittlung einen klaren Schwerpunkt auf die Vermittlung von Informations- und Nachrichtenkompetenz. Ziel hierbei ist es, Bürgerinnern und Bürger aller Generationen zu befähigen, kritisch und selbstbestimmt mit (Online-)Medien umzugehen sowie einen fairen und demokratischen Diskurs zu fördern. Ferner fördert die mabb lokaljournalistische Angebote in der Hauptstadtregion. Hierzu stellt das Land Berlin der mabb seit 2022 Landeshaushaltsmittel bereit, mit deren Hilfe neue, thematisch und zeitlich abgrenzbare lokaljournalistische Projekte mit Fokus auf Audio- und audiovisuelle Formate umgesetzt werden. Solche Angebote tragen dazu bei, politische Teilhabe und Meinungsbildung auch auf Ebene der Kieze und Bezirke zu ermöglichen.

Einen weiteren Fokus legt die mabb auf die* Aus- und Fortbildung von Medienschaffenden*, indem sie Medienkompetenz- und Medieninnovationsprojekte initiiert und unterstützt. Der Erfüllung dieser Aufgabe dienen ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) als Einrichtungen in Trägerschaft der mabb.

Der offene Kanal ALEX Berlin ist Ausbildungs- und Ereignissender sowie crossmediale Partizipations- und Kreativplattform. Die Inhalte und Produktionen bei ALEX unterteilen sich in verschiedene Bereiche. User Generated Content ermöglicht den Kreativen, ihre Beiträge über Themen zu aktuellen kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Geschehnissen in der Hauptstadtregion eigenständig und ohne redaktionelle Vorgaben zu produzieren und zu senden.

Das MIZ ist das Haus der Innovationen für Medien und Journalismus in Berlin und Brandenburg. Es fördert neue Lösungen an der Schnittstelle von Medien und Technologie, bringt Innovationen in Redaktionen und bietet Raum für einen Austausch über die Zukunft des Journalismus.“