Liegenschaftsverzeichnis für Gebäude vorgelegt

Pressemitteilung vom 10.12.2024

Aus der Sitzung des Senats am 10. Dezember 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Bericht zum Gesamt-Liegenschaftsverzeichnis für Gebäude beschlossen. Der Bericht enthält die Darstellung der landeseigenen und privat angemieteten Flächen.

Entsprechend dem Auflagenbeschluss zum Haushalt 2024/2025 (Drs. 19/1350) Nr. 146 wird erstmalig über das alle zwei Jahre dem Abgeordnetenhaus vorzulegende Gesamt-Liegenschaftsverzeichnis für Gebäude berichtet. Darin wird die Gesamtfläche, sowie die Art der öffentlichen Nutzung getrennt nach Art des Besitzverhältnisses dargestellt. Basis des Berichts bildet die zentrale Datenbank des IT-Verfahrens Bestandsverzeichnis, in dem seit 2011 Flächenangaben landeseigener Gebäude vorgehalten werden. Die Erfassung und Pflege der Daten obliegt dezentral den für die Flächenbewirtschaftung zuständigen Bezirken sowie hinsichtlich der Hauptverwaltungen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).

Das ursprüngliche Ziel des Bestandsverzeichnisses lag entsprechend der damaligen Liegenschaftspolitik zum einen auf einer Verwertung nicht betriebsnotwendiger Immobilien und zum anderen auf der reinen Bestandsaufnahme der betriebsnotwendigen Liegenschaften. Unter den heutigen Anforderungen soll das Bestandsverzeichnis den Blickwinkel einer gewünschten Nutzungsoptimierung in sämtlichen genutzten Gebäuden abbilden und diese nach Art der öffentlichen Nutzung gliedern. Das bedeutet, jetzt auch sämtliche angemieteten oder durch andere Nutzungsverhältnisse vorhandenen Fremdflächen zu erfassen, vorzuhalten und auszuwerten. In diesem Sinne kann das etablierte IT-Verfahren Bestandsverzeichnis als Instrument des Flächenmonitorings ausgebaut werden.