Verwaltungsakademie Berlin: Neue Rechtsform für Modernisierungsprozess
Pressemitteilung vom 01.10.2024
Aus der Sitzung des Senats am 1. Oktober 2024:
Nach der Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 19. September 2024 hat der Senat den am 6. August 2024 von Finanzsenator Stefan Evers eingebrachten Entwurf eines Verwaltungsakademieerrichtungsgesetzes (VAkG) beschlossen. Der Gesetzentwurf, der auch dem Aufgabenzuwachs der zentralen Bildungsdienstleisterin für den öffentlichen Dienst Rechnung trägt, wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin übermittelt.
Die Verwaltungsakademie wird damit auch aus rechtlicher Sicht zukunftsfähig gemacht. Die für den Modernisierungsprozess neu gewählte Rechtsform gewährleistet eine sichere Basis für die bei der Verwaltungsakademie tätigen Dienstkräfte im unmittelbaren Landesdienst. Zudem nimmt der Gesetzentwurf die derzeitige Gremienstruktur der Bildungseinrichtung auf: So wird ein aus 17 ständigen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat eingerichtet, der an grundlegenden Entscheidungen der neuen Sonderbehörde beteiligt wird.
Die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) ist der zentrale Bildungsdienstleister für den öffentlichen Dienst im Land Berlin. Sie wurde 1919 als erste ihrer Art in Deutschland gegründet. Mit einem breiten Spektrum an Aus- und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte der Berliner Behörden vereint die VAk Tradition und Innovation und bietet praxisnahe, individuell angepasste Bildungserfahrungen.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen