Vertreter des Landes Berlin im Eisenbahninfrastrukturbeirat vorgeschlagen

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Aus der Sitzung des Senats am 25. Juni 2024:

Auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, hat der Senat heute beschlossen, dem Bundesrat den Staatssekretär Johannes Wieczorek zur Benennung als Mitglied im Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Damit soll Wieczorek Staatssekretärin a. D. Dr. Claudia Elif Stutz folgen.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat wird gem. § 4 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet. Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten müssen. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat nach § 79 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die Aufgabe, die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichtes nach § 71 ERegG zu beraten und ihr Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Dafür ist er gegenüber der Regulierungsbehörde berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Regulierungsbehörde muss den Beirat anhören, bevor sie grundlegende Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen erlässt.