Senat beschließt Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz
Pressemitteilung vom 25.06.2024
Aus der Sitzung des Senats am 25. Juni 2024:
Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Finanzen, Stefan Evers, die Verordnung zur Durchführung des § 98 des Personalvertretungsgesetzes (Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz ˗ WOPersVG) beschlossen. Damit steht den Wahlvorständen bereits für die im Herbst anstehenden Personalratswahlen ein geändertes Regelwerk zur Verfügung. Es ermöglicht eine verbesserte rechtssichere und erleichterte Wahldurchführung.
Die Details:
- Der Wahlvorstand kann nun digital tagen und beschließen und digitale Übermittlungswege nutzen.
- Zur Steigerung der Wahlteilnahme wird ein generelles Recht auf schriftliche Stimmabgabe eingeräumt. Abwesende Dienstkräfte sind künftig über anstehende Wahlen zu informieren.
- Die Anzahl der für einen gültigen Wahlvorschlag erforderlichen Stützunterschriften wurde an die geänderten Vorgaben des PersVG angepasst.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen