Senat beschließt Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Aus der Sitzung des Senats am 25. Juni 2024:

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Finanzen, Stefan Evers, die Verordnung zur Durchführung des § 98 des Personalvertretungsgesetzes (Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz ˗ WOPersVG) beschlossen. Damit steht den Wahlvorständen bereits für die im Herbst anstehenden Personalratswahlen ein geändertes Regelwerk zur Verfügung. Es ermöglicht eine verbesserte rechtssichere und erleichterte Wahldurchführung.

Die Details:

  • Der Wahlvorstand kann nun digital tagen und beschließen und digitale Übermittlungswege nutzen.
  • Zur Steigerung der Wahlteilnahme wird ein generelles Recht auf schriftliche Stimmabgabe eingeräumt. Abwesende Dienstkräfte sind künftig über anstehende Wahlen zu informieren.
  • Die Anzahl der für einen gültigen Wahlvorschlag erforderlichen Stützunterschriften wurde an die geänderten Vorgaben des PersVG angepasst.