Gesetz über die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hortbereich)
Pressemitteilung vom 25.04.2023
Aus der Sitzung des Senats am 25. April 2023:
Nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 20. April 2023 hat der Senat in seiner Sitzung am 25. April 2023 auf Vorlage von Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, beschlossen, das Gesetz über die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 in der ergänzenden Förderung und Betreuung in die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses einzubringen.
Im Haushaltsplan 2022/23 ist die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2023/24 vorgesehen. Die Ausweitung der Kostenbeteiligungsfreiheit ist ebenfalls für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (umfasst das 8. bis 11. Lebensjahr) an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ vorgesehen.
Die Gesetzesänderung bedeutet eine finanzielle Entlastung vieler Berliner Familien. Allein im ersten Jahr können nach Schätzungen rund 35.000 Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien davon profitieren. Für die Einführung der Kostenbeteiligungsfreiheit sind Änderungen des Schulgesetzes, des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes sowie der Schülerförderungs- und –betreuungsverordnung notwendig. Vorgesehen ist, dass die Regelungen zum 1. August 2023 in Kraft treten, also zum neuen Schuljahr.
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