Jahresbericht 2021 zum Unterhaltsvorschuss: Rund 18.000 Neuanträge im Land Berlin

Pressemitteilung vom 05.04.2022

Aus der Sitzung des Senats am 5. April 2022:

Im Jahr 2021 gingen im Land Berlin insgesamt 18.197 Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistungen bei den bezirklichen Jugendämtern ein. Damit hat sich das Antragsvolumen im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig geändert. Insgesamt wurden 7.889 Neuanträge bewilligt. Das geht aus dem Jahresbericht 2021 zum Unterhaltsvorschuss hervor, den Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, heute dem Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt hat. Der Bericht wird nun dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zugeleitet.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine bundesstaatliche Leistung, die über die bezirklichen Jugendämter beantragt wird. Seit dem 1. Juli 2017 kann er auch für minderjährige Kinder, die älter als 12 Jahre sind, beantragt werden. Anders als früher ist der Bezugszeitraum nicht mehr auf sechs Jahre begrenzt. Im Jahr 2021 lag der Anteil der Kinder im Alter bis zum sechsten Lebensjahr bei etwa 21 Prozent der Leistungsbeziehenden, der Anteil der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren bei rund 36 Prozent. Die größte Gruppe waren mit etwa 43 Prozent die Leistungsbeziehenden im Alter von sechs bis elf Jahren.

Trotz weiterhin schwieriger Bewerberlage ist es den Bezirken gelungen, den Anteil der unbesetzten Stellen in den Jugendämtern von rund zehn Prozent im Jahr 2020 auf 8,7 Prozent im Jahr 2021 zu senken. Die durchschnittliche gesamtstädtische Bearbeitungszeit ab Vorlage der vollständigen Unterlagen wurde im Vergleich zum Vorjahr nochmals geringfügig auf unter sechs Wochen verkürzt. Auch die in zahlreichen Bezirken eingerichteten Familienservicebüros konnten die alleinerziehenden Eltern bei der Antragstellung begleiten und beraten.
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Der Unterhaltsvorschuss hilft bei der Vermeidung von Kinder- und Familienarmut und ist ein wichtiger Bestandteil bei der Unterstützung von Alleinerziehenden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt. Nach dem deutlichen Anstieg der Antrags- und Fallzahlen in den Jahren nach der Gesetzesreform zeigt sich nun eine Tendenz zur Stabilisierung auf hohem Niveau.“

Eine Stabilisierung findet sich auch im Bereich der Ausgabensteigerung wieder, die mit rund 4,2 Prozent den geringsten Stand seit Beginn der Reform erreicht hat. Die Gesamtausgaben für Unterhaltsvorschüsse in Berlin beliefen sich in 2021 auf rund 146,5 Millionen Euro. Ein Teil der Vorschussausgaben wurde von säumigen Elternteilen erstattet. Die sogenannte Rückholquote ist im Jahr 2021 in allen Bezirken gestiegen und hat sich berlinweit um
1,12 Prozent auf 13,43 Prozent erhöht. Da die Leistungen zwischen Bund und Ländern seit dem 1. Juli 2017 im Verhältnis 40 Prozent Bund, 60 Prozent Länder, geteilt werden, wurde der Berliner Haushalt mit rund 76 Millionen Euro belastet.