Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 11.01.2022
Aus der Sitzung des Senats am 11. Januar 2022:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am 15. Januar 2022 in Kraft treten.
Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:
- Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
- In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit negativen Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
- Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.
- Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
- In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der
2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.
Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege