Personalpolitisches Aktionsprogramm 2020/2021: Berlin etabliert modernes Personalmanagement – Bündelung der Personalthemen hat sich bewährt
Pressemitteilung vom 24.08.2021
Aus der Sitzung des Senats am 24. August 2021:
Das Land Berlin hat ein modernes Personalmanagement etabliert. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung wurde trotz Corona-Pandemie gesichert, die Attraktivität als Arbeitgeber ausgebaut. Bewährt hat sich die Bündelung der Personalthemen. Das geht aus dem aktuellen Umsetzungsbericht zum Personalpolitischen Aktionsprogramm hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der Senat legt seit 2017 personalpolitische Schwerpunkte für den unmittelbaren Landesdienst in Aktionsprogrammen fest. Mit der geänderten Geschäftsverteilung des Senats vom 12. Mai 2017 wurden alle organisationsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Personalentwicklung aus einer Hand im Land Berlin geschaffen. Alle wesentlichen landesweiten Personalthemen wurden daraufhin bei der Senatsfinanzverwaltung gebündelt. Der aktuelle Zwischenbericht gibt Auskunft über die erzielten Fortschritte im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021.
Dr. Kollatz: „Die Berliner Verwaltung ist leistungsfähig. Das hat die Corona-Pandemie gezeigt. Moderne, technische Ausstattungen waren bei der Bewältigung des Arbeitsalltages genauso wichtig wie flexible, mobile Arbeitsformen. Deren Nutzung haben wir in den vergangenen Jahren massiv vorangetrieben, zumal unsere personalpolitische Strategie verstärkt auf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ausgerichtet ist. Die Pandemie hat dieser Entwicklung noch mal einen Schub gegeben. Die ausschließliche Präsenzkultur gibt es nicht mehr. Arbeiten werden immer häufiger außerhalb der Dienststelle erledigt.“
Die Rahmendienstvereinbarung für Personalmanagement mit den landesweiten Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist für die Verwaltung von großer Bedeutung. Denn das Land muss sich den Herausforderungen als attraktiver Arbeitgeber stellen. Es geht vor allem darum, junge Menschen für den unmittelbaren Landesdienst zu gewinnen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angesichts des demografischen Wandels zu erhalten und auszubauen.
Finanzsenator Dr. Kollatz. „Umso wichtiger ist es, dass wir eine Balance finden zwischen den unterschiedlichen Arbeitsformen wie Präsenzarbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Hierfür ist die Bündelung der Personalpolitik in den Händen der Senatsfinanzverwaltung sicherlich von Vorteil. Rechtliche und organisatorische Änderungen lassen sich landesweit schnell implementieren, Maßnahmen effektiv auf den Weg bringen.“
Positiv entwickelt haben sich die Angebote für Nachwuchskräfte, allen voran bei den Studienangeboten. Zu nennen ist hier beispielhaft der duale Studiengang Öffentliche Verwaltung. Dieser wird an der Hochschule für Wirtschaft und Recht angeboten. Seit dem Sommersemester 2021 gibt es im Rahmen einer Sonderfinanzierung jeweils eine zusätzliche Studienklasse, um dem gestiegenen Personalbedarf im Bereich des sogenannten gehobenen Verwaltungsdienstes Rechnung zu tragen. Die Ausschreibung für das Wintersemester 2021/2022 wurde im Januar 2021 veröffentlicht – mit überwältigendem Erfolg: Insgesamt gingen über 800 Bewerbungen ein. Ebenfalls von Bedeutung ist die mit dem Fernstudieninstitut der Beuth Hochschule für Technik Berlin gemeinsam konzipierte Ergänzungsfortbildung ArchitekturPLUS. Ab dem Wintersemester 2022 sollen Architektinnen und Architekten fehlende Kenntnisse aus der Berufspraxis des öffentlichen Bauwesens vermittelt werden – mit dem Ziel, die Fachkräftesituation in dieser Berufsgruppe beim Land Berlin zu entspannen. Ein weiterer Meilenstein war die Rahmendienstvereinbarung für die Ausbildung. Damit wurden einheitliche Standards geschaffen und die Startbedingungen ins Berufsleben spürbar verbessert. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen: Von 2016 bis 2020 sind die Mittel für besetzte Ausbildungsplätze von rund 131 Mio. Euro auf rund 179 Mio. Euro angestiegen. 2020 waren knapp 10.000 Auszubildende beschäftigt.
Ebenfalls verbessert wurde die Personalrekrutierung. Bei der Stellenbesetzung wird konsequent auf das E-Recruiting-Verfahren rexx gesetzt. Es kommt inzwischen bei allen 86 Dienststellen im unmittelbaren Landesdienst zum Einsatz. 2020 wurden darüber bereits mehr als 5000 Stellenausschreibungen veröffentlicht, 2017 waren es nur etwas mehr als 1000. Die Stellenbesetzungsverfahren wurden somit deutlich beschleunigt: Lag die durchschnittliche Dauer 2014 und 2015 landesweit noch bei 5,3 Monaten, wurde diese 2016 auf 4,5 Monate verkürzt. 2017 und 2018 betrug die Dauer bereits weniger als vier Monate. 2019 und 2020 lag diese trotz Corona – sonst wäre das Land noch besser gewesen – bei 3,5 Monaten. Einige Dienststellen lagen sogar bei drei Monaten.
Die Beschleunigung wirkt sich auch positiv auf den Personalaufwuchs aus. Dieser ist notwendig, um ausscheidendes Personal zu kompensieren. Zwischen 2017 und 2020 gab es rund 47.000 Einstellungen bei rund 35.600 ausgeschiedenen Beschäftigten. Die Gesamtzahl der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst ist in diesem Zeitraum um rund 11.400 auf rund 127.500 gestiegen.
Planmäßig ausgebaut wurde auch die Stellensuche im Karriereportal des Landes Berlin. Dort können Interessierte mithilfe von Filtern ein individuelles Suchergebnis in den regelmäßig ca. 600 Stellenausschreibungen des unmittelbaren Landesdienstes erzeugen. Mit dem Relaunch des Portals im August 2020 wurde der Gesamtprozess der Personalwerbung und -einstellung im Land Berlin noch mal optimiert. Die Navigationsstruktur spiegelt den modernen Ansatz eines schlanken, überbehördlichen Portals wieder: Mit nur drei Klicks sind neben dem einheitlichen Stellenmarkt auch Angaben zu den Aufgaben, Strukturen, Verdienstmöglichkeiten und Vorteilen als chancengerechter, vielfältiger und familienfreundlicher Arbeitgeber zu finden. Seit dem Relaunch wurden knapp 2,3 Mio. Besuche auf den Seiten des Portals registriert.
Gute Neuigkeiten gibt es auch bei den Regelungen im Dienst- und Tarifrecht. Zum Beispiel ist das Gesetz zur Einführung der Verwendungsbeförderung am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten (GVBl. S. 1432). Damit ist die Beförderung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 in bestimmten Verwendungsbereichen möglich. Gleichzeitig greifen verbesserte Tarifstrukturen, insbesondere im Sozial- und Erziehungsdienst. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, den Abwanderungs- und Abwerbungstendenzen wirksam entgegenzutreten.
Im Umsetzungsbericht 2020/2021 wird über die Vorhaben, Projekte und Ergebnisse der Personalpolitik des Senats in der 18. Legislaturperiode informiert.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen