Der Wolf in Brandenburg - Ergebnisse des Wolfsjahres 2022/23
Bild: NABU/Christoph Bosch
von Hans Eblok
Potsdam – Die umfangreichen Ergebnisse des Monitorings der Wölfe in den Bundesländern werden jährlich im Herbst mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgeglichen und liegen nun auch für Brandenburg vor. Für das Wolfsjahr 2022/23 wurden 62 Territorien – 52 Rudel und 10 Paare – sicher bestätigt.
Genaue Angaben der Populationsgröße von Wölfen sind schwierig, da Wölfe in Familien (Rudeln) leben, in denen die Anzahl der Tiere im Jahresverlauf schwankt. Ermittelt wird daher im bundesweiten einheitlich durchgeführten Wolfsmonitoring die Anzahl der Rudel und Paare. Hierfür wurden in Brandenburg innerhalb des Monitoringjahres 2022/23 mehr als 8.900 Wolfsnachweise und Hinweise gesammelt, dokumentiert sowie ausgewertet.
Mit dieser Datenfülle konnten im Wolfsjahr 2022/23 52 Rudel und 10 Paare bestätigt werden, in denen mindestens 190 Welpen zu Welt kamen. Territoriale Einzeltiere wurden nicht festgestellt. In weiteren 6 Gebieten ließ sich regelmäßige Wolfspräsenz nachweisen, ohne dass eine Territorialität belegbar war.
In Auswertung des jeweils folgenden Wolfsjahres können sich rückwirkend noch Änderungen ergeben. Dies ist dadurch bedingt, dass sich Wolfspaare oft erst im Winter etablieren und ein sicherer Nachweis bis zum Ende des Wolfsjahres nicht mehr möglich ist. Im folgenden Mai geborene Welpen belegen jedoch dann rückwirkend, dass es sich um Paare handelte. So können für das Wolfsjahr 2021/22 nachträglich 66 Territorien (47 Rudel und 19 Paare) bestätigt werden. Die genauen Ergebnisse und die Bestandsentwicklung werden durch das Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlicht.
Seit dem Jahr 2007 besiedelt der Wolf Brandenburg von Süden her, wo es nach wie vor die meisten Vorkommen gibt. Mit dem Schließen der dortigen “Verbreitungslücken“ geht die Ausbreitung des Wolfs in Nordbrandenburg voran.
Die Anzahl der tot aufgefundenen Wölfe betrug 53, davon kamen 38 in Folge von Verkehrsunfällen um, 8 Tiere starben an sonstigen Ursachen. Auch im Monitoringjahr 2022/23 mussten illegale Tötungen (4 Tiere) festgestellt werden, drei Wölfe wurden im Rahmen der Wolfsverordnung getötet; zwei davon zur Abwendung von Übergriffen auf Weidetiere entnommen. Bei dem anderen Fall handelte es sich um die Nottötung eines schwer verletzten Wolfes. Bei einem Tier konnte die Todesursache nicht mehr ermittelt werden.
Grundlage für die regelmäßige Erfassung des Wolfes (Wolfsmonitoring) bildet das sogenannte „Wolfsjahr“. Es umfasst den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.
Präventionsförderung und Entschädigung
Grundlage für den Umgang mit dem Wolf bietet die Brandenburger Wolfsverordnung. Um Weidetierbestände gegen Wolfsübergriffe zu schützen, fördert das Land Brandenburg seit 2008 Präventionsmaßnahmen von Tierhalterinnen und Tierhaltern. Dies ist ein wichtiger Bestandteil zur Akzeptanzverbesserung gegenüber dem EU-geschützten Wolf. Im Kalenderjahr 2022 wurden rund 2,9 Millionen Euro für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, darunter die Anlage von Weidezäunen und die Anschaffung sowie den Unterhalt von Herdenschutzhunden, ausgezahlt. Tierhaltern, die von durch Wölfe verursachten Schäden betroffen sind, werden bei entsprechend eingerichtetem Herdenschutz die Schäden finanziell ausgeglichen. Außerdem kann die Entnahme Schaden stiftender Wölfe angeordnet werden.
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