Kind verletzt sich beim Zünden eines Böllers

Polizeimeldung vom 27.11.2024

Tempelhof-Schöneberg

Nr. 2438
Gestern Abend verletzte sich ein Kind in Lichtenrade beim Zünden eines Böllers. Der Zwölfjährige zündete den offenbar selbstgebauten Sprengkörper gegen 19.20 Uhr und filmte sich dabei mit einem Handy. Der Böller explodierte in der Hand des Jungen, die dabei irreparabel verletzt wurde. Nachbarn leisteten am Ort Erste Hilfe. Ein Rettungshubschrauber brachte das verletzte Kind anschließend in ein Krankenhaus, wo es stationär behandelt wird. Bei einer von den Eltern des Jungen freiwillig gestatteten Wohnungsdurchsuchung stellten die Einsatzkräfte im Kinderzimmer weitere pyrotechnische Gegenstände sicher; auch das Handy des Zwölfjährigen wurde beschlagnahmt. Ein Kriseninterventionsteam betreute die Angehörigen. Ein Polizeibeamter stand derart unter dem Eindruck des Geschehens, dass er seinen Dienst beenden musste. Er wurde vom Einsatznachsorgeteam der Polizei Berlin betreut. Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei Berlin warnt:
  • Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern!
  • Pyrotechnik darf nur im Freien und fernab von Menschenmengen gezündet werden. Nicht geprüftes und somit nicht zugelassenes Feuerwerk ist in Deutschland verboten. Dessen Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar.
  • Es dürfen ausschließlich von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüfte Feuerwerkskörper gemäß den Anweisungen verwendet werden.
  • Zugelassenes Feuerwerk erkennt man an dem CE-Zeichen und einem Zulassungszeichen. Neben dem CE-Zeichen muss eine vierstellige Zahl stehen, z.B. CE0598. Ein Beispiel für ein Zulassungszeichen wäre 0589 –F2 – 1234. In der Mitte des Zulassungszeichens steht F2. Das ist das Zeichen für die Feuerwerkskategorie F2. Privatpersonen dürfen in Deutschland nur Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 erwerben. Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 dürfen nur Personen mit behördlicher Erlaubnis besitzen und verwenden.