Nr. 1966
Mit rund 140 Einsatzkräften betreute die Polizei Berlin gestern Abend in Tiergarten eine Versammlung mit Bezug zum andauernden Nahostkonflikt.
„Gegen den Israelischen Genozid-Apparat in Gaza und Libanon“ war das Thema der Kundgebung auf dem Potsdamer Platz, die von 18 bis 21 Uhr stattfinden sollte. Noch vor ihrem Beginn, der aufgrund von technischen Problemen der Veranstalter um eine halbe Stunde verschoben wurde, erfolgte die Festnahme eines 21 Jahre alten Mannes, der zweifelsfrei als Tatverdächtiger zu einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bei einer Versammlung Ende Juni identifiziert werden konnte. Ihm wurde die Teilnahme an der bevorstehenden Kundgebung untersagt.
Die Kundgebung startete um 18.30 Uhr mit 170 Teilnehmenden und wuchs in der Spitze auf 250 Teilnehmende an. In ihrem Verlauf kam es trotz Auflagen und Beschränkungen zu Ausrufen mit strafrechtlich relevantem Inhalt, die wiederum Freiheitsbeschränkungen nach sich zogen. Auch im Falle eines Flaschenwurfs, der eine Polizeikraft treffen sollte, wurde ein tatverdächtiger Versammlungsteilnehmer festgenommen. Verletzt wurde bei dieser Aktion niemand.
Nachdem bereits gegen 20.15 Uhr einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Versammlung verließen, versuchten die Verbliebenen, einen Aufzug auf der Fahrbahn des Potsdamer Platzes zu formieren und den Kundgebungsort in Richtung Bahnhof Potsdamer Platz geschlossen zu verlassen. Dies wurde durch Einsatzkräfte unterbunden und über Lautsprecherdurchsagen darauf hingewiesen, dass der Abstrom lediglich einzeln oder in Kleingruppen stattfinden könne. Weil die Stimmung unter den Teilnehmenden zunehmend emotionaler wurde und die Versammlungsleiterin keinen sichtbaren Einfluss auf die Teilnehmenden hatte, wurde die Kundgebung gegen 20.30 Uhr durch den Polizeiführer beendet.
Es folgten weitere anlassbezogene Festnahmen, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des tätlichen Angriffs. Zudem wurde ein Bus der Linie M 41 gestoppt, weil ehemalige Versammlungsteilnehmende in diesem strafbare Parolen skandierten. Die Ermittlungen dazu sowie zu den insgesamt zwölf eingeleiteten Strafermittlungsverfahren, die im Rahmen der Kundgebung eingeleitet wurden, dauern an. Alle 14 Personen, die zwischenzeitlich in ihrer Freiheit beschränkt wurden, konnten ihre Wege nach erfolgter Identitätsfeststellung fortsetzen. Im Rahmen der Kundgebung wurden zwei Einsatzkräfte verletzt. Beide konnten im Dienst bleiben.