Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Bagatellunfälle, die von der Polizei aufgenommen werden, können mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55,00 € geahndet werden. Zahlt der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht oder nicht rechtzeitig, muss er mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Aus dem ursprünglichen Verwarnungsgeld wird eine Geldbuße festgesetzt zusätzlich behaftet mit Gebühren für das Bußgeldverfahren und Auslagen für die Zustellung. Unfälle, die aufgrund schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten (Rotlichtverstoß/Vorfahrtsverletzung o.ä.) entstehen, werden üblicher Weise mit einem Bußgeldbescheid, Punkten im Fahreignungsregister und ggf. einem Fahrverbot geahndet. Die Höhe der Geldbuße und die Nebenfolgen (Punkte/Fahrverbot) aus einem Bußgeldbescheid richten sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.