245.000 Menschen, die über 16 Jahre alt sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, aber die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben, sind für die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) am 26.09.2021 wahlberechtigt. Sie leben in allen Bezirken Berlins und sind von den Entscheidungen der BVV genauso betroffen, wie ihre Nachbarn mit deutscher Staatsbürgerschaft und ihre Nachbar:innen ohne EU-Staatsbürgerschaft.
Mitarbeitende von Berliner Bezirksämtern mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte berichten, welche Themen EU-Bürger:innen in den Bezirken bewegen und welche Partizipationsmöglichkeiten es jenseits von Wahlen gibt. Was hindert Menschen daran sich an politischen Debatten im Bezirk zu beteiligen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen? Die Webseite voteberlin.eu informiert in acht Sprachen über die Bezirke und die BVV-Wahlen.