Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber/innen
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Als Arbeitgeber sind Sie vielleicht unsicher, welche Pflichten auf Sie zukommen oder welche Förderleistungen Sie erhalten können, wenn Sie schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen. Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung bis hin zur Erstellung spezieller Konzepte durch Ihr Inklusionsamt.
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierfür steht den Inklusionsämtern ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung – personeller, technischer wie auch finanzieller Art.
Zuschuss zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (§ 15 SchwbAV)
Das Inklusionsamt kann Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Schaffung eines neuen, bisher noch nicht vorhandenen, Arbeits- oder Ausbildungsplatzes an Arbeitgeber gewähren. Dieses gilt auch, wenn ohne Umsetzung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis enden würde. Förderfähig ist nur, was sinnvoll, zweckmäßig und von den Kosten angemessen ist.
Eine Bezuschussung für Anschaffungen, welche vor der Antragstellung getätigt wurden, ist generell nicht möglich.
Zuschuss für die Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes (§ 26 SchwbAV)
Neben dem Inklusionsamt können auch andere Träger entsprechende Maßnahmen fördern (wie etwa Agentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch II-Träger oder Reha-Träger). Eine Förderung durch das Inklusionsamt erfolgt nur, falls kein anderer Träger dafür vorrangig zuständig ist. Dieses ist z.B. der Fall, wenn die Maßnahme für mehrere schwerbehinderte Mitarbeitende eingerichtet werden soll oder wegen eines Umzugs des Unternehmens erforderlich wird.
Eine Förderung von höhenverstellbaren Schreibtischen oder ergonomischen Bürostühlen durch das Inklusionsamt scheidet aus. Die Gewährleistung von regelmäßigen Haltungswechseln am Arbeitsplatz stellt eine Verpflichtung des Arbeitgebers dar. Soweit diese durch die genannten Ausstattungen erfolgt, ist für die Anschaffung ausschließlich der Arbeitgeber zuständig, da diese mittlerweile zur ergonomischen Grundausstattung zählen.
Eine Bezuschussung für Anschaffungen, welche vor der Antragstellung getätigt wurden, ist generell nicht möglich.
Zuschuss zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen
(§ 27 SchwbAV)
Sie haben eine schwerbehinderte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, bei deren bzw. dessen Beschäftigung Ihnen ein erheblicher personeller und/oder finanzieller Aufwand entsteht? Das Inklusionsamt kann Sie mit einem monatlichen Zuschuss zur Abgeltung dieser außergewöhnlichen Belastungen unterstützen.
Diese Unterstützungsleistung kann auf Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter gewährt werden.
Arbeitsmarktprogramm: “Inklusionsprämie – Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen”
(befristet bis 31.12.2024)
Das Integrationsamt ist nur zuständig, für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die nach § 151 Abs. 4 SGB IX während der Zeit der Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind oder der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist.
Der Nachweis der Behinderung ist durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen. Für anerkannt schwerbehinderte Auszubildende ist der Antrag immer bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit finden Sie hier
Antragsformulare
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Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gemäß § 15 SchwbAV
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes gemäß § 26 SchwbAV
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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen durch die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen gemäß § 27 SchwbAV
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Anlage – Einschätzungsbogen zum Antrag auf Leistungen nach § 27 SchwbAV
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Inklusionsprämie - Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen
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Datenschutzhinweise – Arbeitnehmer/in
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Datenschutzhinweise – Arbeitgeber/in
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Meldebogen zum Antrag auf Leistungen nach § 27 SchwbAV
Kontakt
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