MUF 2.0

Allgemeine Infos zu Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) in Berlin

In der Senatssitzung am 23.2.2016 beschloss der damalige Senat, ein modulares Bauprogramm für Flüchtingsunterkünfte aufzulegen. Dabei handelt es sich um Wohnhäuser mit einer Lebensdauer von 50 bis 60 Jahren, die in modularer Bauweise (durch vorfabrizierte Beton-Module) errichtet werden. Im ersten Schritt wurden 28 Standorte in Abstimmung mit den Bezirken ausgewählt.

MUF 2.0 ist die zweite Generation der modularen Unterkünfte für Geflüchtete, 25 Standorte, die in der Senatssitzung März 2018 beschlossen wurden. Insgesamt entstehen somit 53 Neubauten zur Flüchtlingsunterbringung im Land Berlin. Mehr als die Hälfte der 1. Tranche (MUF 1.0) sind mittlerweile fertig gestellt und in Betrieb.

Prognose

Nach den Berechnungen des Berliner Senats fehlen in Berlin bis Ende 2020 rund 19.000 Plätze für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen, darunter auch von Geflüchteten. Dabei wurde mit einbezogen, dass Notunterkünfte aufgegeben werden und auch die sogenannten Tempohomes wieder freigezogen werden müssen. Zudem floss in die Berechnung ein, dass derzeit monatlich zwischen 600 und 700 Geflüchtete nach Berlin kommen. Wir benötigen also weiterhin Unterbringungsmöglichkeiten.

Historie der 2. Tranche des MUF-Bauprogramms (MUF 2.0)

Gespräche mit Bürgermeistern

Bereits im Sommer 2017 begannen Gespräche zwischen dem Senat und allen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern über mögliche geeignete Standorte und die Prioritäten der Bezirke. Dabei ging es um die Verfügbarkeit der Grundstücke, deren planungsrechtliche Einschätzung sowie die städtebauliche und sozialräumliche Eignung.

Senatsbeschluss

Mitte Februar 2018 befasste sich der Senat zum ersten Mal mit den in Frage kommenden Grundstücken. Den Bezirken wurde anschließend Gelegenheit gegeben, bis zum Ende des Monats alternative Grundstücke zur Prüfung zu benennen. Einige Bezirke haben davon auch Gebrauch gemacht. Diese Grundstücke wurden wiederum in einem Schnellverfahren geprüft und sind – soweit sie geeignet waren – im Beschluss des Senats vom 27. März 2018 auch berücksichtigt worden.

Prüfung der Standorte

Tiefenprüfung

Auch wenn dieser Senatsbeschluss der entscheidende zur Festlegung der Standorte war, muss jetzt noch eine Tiefenprüfung der Standorte erfolgen. Es geht dabei vor allem darum, ob auch alle planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen für den Bau der Modularen Unterkünfte an den jeweiligen Standorten erfüllt sind.

Bauplanung

Der Senat wird nun in Abstimmung mit den Bezirken den weiteren Planungsprozess zu den einzelnen Standorten begleiten. Dabei ist von sehr unterschiedlichen Zeiträumen auszugehen. Bei einem Grundstück muss beispielsweise erst der Ankauf durch das Land Berlin abgesichert werden, bei anderen Grundstücken sind planungsrechtliche Voraussetzungen sowie die Einbeziehung in bereits vorhandene städtebauliche Planungen des Senats und der Bezirke zu klären.

Wann gibt es Informationen für Anwohnende?

Je nach Stand der Planung einer MUF werden Anwohnerversammlungen durchgeführt. Doch das macht erst Sinn, wenn genauere Angaben zur Größe und Beschaffenheit der Unterkunft für Geflüchtete und zu den Abstimmungen mit den Bezirken und Initiativen vor Ort möglich sind.

Wer baut die MUF?

Die Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge werden von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet.

Wer wird in den MUF 2.0 leben?

Zunächst werden hier Geflüchtete untergebracht. Sinkt der Unterbringungsbedarf dieser Gruppe, soll dieser neu geschaffene Wohnraum auch anderen wohnungssuchenden Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung stehen. Mit dem Bauprogramm wird also weiterer, in unserer Stadt dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen.

Ziel des Senats ist es, in allen Fällen, integrative Lösungen zu erreichen. Das gilt für die zu errichtenden MUF und deren spätere Nutzung als bezahlbarer Wohnraum für alle ebenso wie für den Zugang von Geflüchteten zu Wohnungen in anderen Wohnungsbauprojekten.

Ansprechpartner*innen

Wenn Sie weitere Fragen haben, können sich an die Pressestelle des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten wenden. Wir helfen Ihnen gern dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

  • MUF 2.0 Liste der Standorte (Quelle: SenFin)

    PDF-Dokument (15.2 kB)

  • Übersichtskarten Unterkünfte für Flüchtlinge (Quelle: SenFin)

    PDF-Dokument (783.6 kB)

Beispiel für ein MUF 2.0

  • MUF 2.0 Marzahn-Hellersdorf

    PDF-Dokument (1.6 MB)