Belegungsfähigkeit
60 Plätze
Besonderheit
Am 1. Juni 2013 ist das neue Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SVVollzG Bln) in Kraft getreten. Darin wird dem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 festgelegten Abstandsgebot, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung wesentlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe zu unterscheiden hat, Rechnung getragen.
Mit dem Konzept eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzugs in der Sicherungsverwahrung soll die vom Sicherungsverwahrten ausgehende Gefahr minimiert und auf diese Weise die Dauer der Unterbringung auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Umgesetzt wird dieses Konzept mit Hilfe einer engmaschigen Betreuung durch ein personell verstärktes und multiprofessionelles Team von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Sozialdienstes und des Psychologischen Dienstes.
Die Einrichtung befindet sich getrennt von den übrigen Teilanstalten seit Oktober 2014 in einem Neubau auf dem Gelände der JVA Tegel. Sie bietet verteilt auf 6 Wohneinheiten in je 10 Einzelzimmern mit eigenen Badezimmern Platz für bis zu 60 Sicherungsverwahrte. Den Sicherungsverwahrten stehen u.a. Wohnküchen, Gemeinschaft-und Sporträume sowie arbeitstherapeutische Werkstätten (Fahrradwerkstatt und Korbflechterei) sowie ein eigenes Freistundengelände zur Verfügung.