Wohnung & Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Diese Leistungen verwenden Sie für Ihre Miete. Eine Direktüberweisung durch das Jobcenter Berlin Mitte an die Vermieterin / den Vermieter ist im Einzelfall möglich.

Zu den tatsächlichen Aufwendungen gehören:

  • die Nettokaltmiete
  • die kalten Betriebskosten
  • Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung
  • sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen
  • Betrieb- und Heizkostennachzahlungen bzw. Erstattungen

Welche Kosten dabei angemessen sind, richtet sich nach den berlinweiten Richtwerten des § 22 a SGB II.

  • Richtwerte der AV-Wohnen ab 1. Oktober 2023

    PDF-Dokument (143.4 kB) - Stand: 01.10.2023

Umzug und Neuanmietung einer Wohnung

Was sollten Sie vor einem Umzug beachten?

Kosten für Unterkunft und Heizung der neuen Wohnung werden grundsätzlich übernommen, wenn sie die zulässigen Richtwerte nicht übersteigen und der Umzug erforderlich ist.

Um sicherzugehen, dass die Mietkosten für Ihre neue Wohnung und gegebenenfalls auch Umzugskosten übernommen werden, sollten Sie vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung Ihres Jobcenters einholen.
Wenn Sie aus Berlin wegziehen wollen, bescheinigt das Jobcenter des neuen Wohnortes die Angemessenheit der Miethöhe, die Notwendigkeit des Umzugs bescheinigen wir Ihnen.

Um Ihr Anliegen schnell bearbeiten zu können, benötigen wir ein konkretes Wohnungsangebot oder den Vermieterfragebogen vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Umzug finden Sie in unserem

  • Informationsschreiben Umzug - mit Richtwerten der AV-Wohnen ab 1. Oktober 2023

    PDF-Dokument (181.4 kB) - Stand: 01.10.2023

  • Vermieterfragebogen

    PDF-Dokument (86.8 kB) - Stand: 01.01.2023

Weitere Informationen zu Umzug und Neuanmietung einer Wohnung erhalten Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Probleme mit Ihrer Wohnung und Miete?

Wenn Sie ein Problem mit Ihrer Miete bzw. Ihrem Vermieter haben, können Sie
Mitglied in einer Berliner Mieterorganisation werden und sich beraten lassen.
Im Flyer der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erhalten Sie Informationen zu:

  • Wer bekommt eine kostenlose Mitgliedschaft?
  • Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft?
  • Was muss ich tun?
  • Für welche Mieterorganisationen gilt die Kostenübernahme?
  • Flyer_Mieterschutz

    Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

    PDF-Dokument (144.3 kB)