Eines der Themen, welches derzeit Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, ist das Landesverwaltungsamt, konkret die Beihilfestelle. Wir erhielten hierzu viele Anfragen aus den Kollegien und den Personalräten. In diesen wurde berichtet, dass die Kommunikation der Beihilfestelle ausbaufähig und es nirgendwo auf der Website des LVwA erkennbar sei, wann mit einer Bearbeitung des eingereichten Antrages und damit der Erstattung der verauslagten Gelder zu rechnen ist. Ebenfalls moniert wurde die schlechte Erreichbarkeit und dass auf elektronische Anfragen nur Standard-Emails
die Antwort wären.
Im Gespräch mit Verantwortlichen aus der Behörde und der Politik wurde uns auf die geschilderten Probleme hin mitgeteilt, dass der aktuelle Bearbeitungsstand eines Beihilfeantrages im Durchschnitt 38 Arbeitstage beträgt. Die bessere Platzierung von Hinweisen und Mitteilungen für die Beihilfeberechtigten wurde uns ebenso zugesichert, wie die Wiedereinführung der Angabe des Datums mit dem aktuellen Bearbeitungsstand der Anträge.
Wir haben deutlich gemacht, dass wir eine zügige Bearbeitung der Beihilfeanträge als Teil des Fürsorgeprinzips des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten sehen und es insbesondere für die Kolleginnen des einfachen und mittleren Dienstes nicht zumutbar ist, große Beträge auszulegen. Die kommen schnell zusammen, wenn sich mehrere Anträge summieren. Hier muss ein Vorziehen der Bearbeitung möglich sein.
Das Landesverwaltungsamt teilt auf der eigenen Homepage mit, dass ein klassisches Home-Office für die Beschäftigten technisch nicht möglich sei. Dies wurde uns im Gespräch bestätigt. Gut vorankommen würde aber die Beihilfe-App. Hierbei handelt es sich um ein Programm, welches auf dem eigenen Smartphone installiert wird. Mit diesem sollen die Rechnungen fotografiert, hochgeladen und Beilhilfeanträge online gestellt werden können. Aktuell befinde sich das Programm in der Testphase. Mit der Einführung dieser App könne wohl noch im 4. Quartal des Jahres gerechnet werden.
Die räumliche Ausstattung im Landesverwaltungsamt lasse es in Pandemiezeiten nicht zu, alle Beschäftigten der Beihilfe zeitgleich im Büro arbeiten zu lassen. Man arbeite an Regelungen zu weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Für den Hauptpersonalrat ist klar, dass die Beschäftigten in der Beihilfestelle keine Verantwortung für die Probleme trifft und wir danken an dieser Stelle ausdrücklich für den dort geleisteten Einsatz!!