HPR-Aktuell Info: Wir fahren auf Sicht!

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HPR-Aktuell Info vom 30.04.2020 als Download

Dies ist der Satz, den wir häufig hören, wenn wir Fragen im Zusammenhang mit der Pandemiesituation stellen. Wir haben ein gewisses Verständnis dafür, weil sich ja auch Einschätzungen von Experten entweder ändern oder widersprechen und natürlich auch politisch oder dienstlich Verantwortliche diese Situation nicht üben konnten.

Allerdings ist „auf Sicht fahren“ auf Dauer heikel, nicht nur im Eismeer.
Der HPR arbeitet zurzeit insbesondere an folgenden Themen:

1) Schutz Beschäftigten vor Haftungs- und Regressforderungen
2) Gesundheitsschutz bedeutet Beschäftigtenschutz
3) Beihilfe
4) Pauschale Beihilfe
5) Personalversammlungen

1) Schutz der Beschäftigten vor Haftungs- und Regressforderungen

- sobald wir wieder in einem geordneten Dienstbetrieb arbeiten

Wir hatten in diesem Zusammenhang den Regierenden Bürgermeister und den Senat angeschrieben (siehe Anlage). Eine aus unserer Sicht zufriedenstellende Antwort gab es bisher nicht. Im Gespräch wurde zwar Verständnis für unser Anliegen signalisiert, eine konkrete Umsetzung aber eher nicht in Aussicht gestellt, weil ein genereller Beschluss zu sehr als „Freibrief“ verstanden werden könne. Immerhin soll das Thema erneut im Senat besprochen werden, ggfs. muss in Ressortzuständigkeit die Frage bei jeder Pandemiemaßnahme konkret geregelt werden. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass Fehler (wie in 2015/2016 angesichts der Versorgung der Geflüchteten) nicht zweimal gemacht werden dürfen, das wäre nämlich grob fahrlässig.

2) Gesundheitsschutz bedeutet Beschäftigtenschutz

und geht dem Wiederhochfahren der Dienststellen vor

Auch in diesem Punkt sind wir mit der Gesamtsituation nicht zufrieden. Wir haben die Erwartungshaltung, dass für das Land Berlin einheitliche, konkrete Hinweise an die Dienststellenverantwortlichen erstellt werden. Der Hinweis auf die dezentrale Verantwortung einer jeden Dienststellenleitung, den wir sowohl von der Gesundheitssenatorin als auch vom Personalsenator erhalten haben, mag richtig sein, empfinden wir aber als wenig hilfreich. Auf diese Weise muss sich jede Dienststellenleitung selbst zur Expertin „ausbilden“, selbst Beschaffungswege suchen und finden, einfach jede ihr Rad neu erfinden. Das ist nicht effizient und es verwundert angesichts des mit viel Hurra unterschriebenen Verwaltungspaktes doch ziemlich, dass man sich hier organisatorisch nicht besser aufzustellen vermag.

Der Hauptpersonalrat erwartet Handlungsempfehlungen zur Vorgehensweise und Kontaktadressen genereller Art für dezentrale Beschaffung als „Service“ der Fachverwaltungen für alle Dienststellen im Land. Sowie ggfs. ein Aufstocken der entsprechenden Haushaltstitel, sollten diese in wenigen Wochen ausgeschöpft sein. Denn Desinfektionsmittel, das Erweitern von Putzplänen und der damit verbundenen Aufträge sowie Masken oder andere Schutzkleidung kosten sicher mehr Geld, als bisher in den Haushaltstiteln für Gesundheit eingestellt wurde.

Und wir erwarten von den Dienststellenleitungen, dass für ihren
Verantwortungsbereich Gefährdungsbeurteilungen für die verschiedenen
Arbeitsplätze erstellt, gemeinsam mit den Beschäftigtenvertretungen die notwendigen Maßnahmen festlegt werden und notwendiges Material beschafft wird. Erst dann kann der Dienstbetrieb wieder hochgefahren werden und nicht in umgekehrter Reihenfolge.

3) Beihilfe

Eines der Themen, welches derzeit Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, ist das Landesverwaltungsamt, konkret die Beihilfestelle. Wir erhielten hierzu viele Anfragen aus den Kollegien und den Personalräten. In diesen wurde berichtet, dass die Kommunikation der Beihilfestelle ausbaufähig und es nirgendwo auf der Website des LVwA erkennbar sei, wann mit einer Bearbeitung des eingereichten Antrages und damit der Erstattung der verauslagten Gelder zu rechnen ist. Ebenfalls moniert wurde die schlechte Erreichbarkeit und dass auf elektronische Anfragen nur Standard-Emails
die Antwort wären.

Im Gespräch mit Verantwortlichen aus der Behörde und der Politik wurde uns auf die geschilderten Probleme hin mitgeteilt, dass der aktuelle Bearbeitungsstand eines Beihilfeantrages im Durchschnitt 38 Arbeitstage beträgt. Die bessere Platzierung von Hinweisen und Mitteilungen für die Beihilfeberechtigten wurde uns ebenso zugesichert, wie die Wiedereinführung der Angabe des Datums mit dem aktuellen Bearbeitungsstand der Anträge.

Wir haben deutlich gemacht, dass wir eine zügige Bearbeitung der Beihilfeanträge als Teil des Fürsorgeprinzips des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten sehen und es insbesondere für die Kolleginnen des einfachen und mittleren Dienstes nicht zumutbar ist, große Beträge auszulegen. Die kommen schnell zusammen, wenn sich mehrere Anträge summieren. Hier muss ein Vorziehen der Bearbeitung möglich sein.

Das Landesverwaltungsamt teilt auf der eigenen Homepage mit, dass ein klassisches Home-Office für die Beschäftigten technisch nicht möglich sei. Dies wurde uns im Gespräch bestätigt. Gut vorankommen würde aber die Beihilfe-App. Hierbei handelt es sich um ein Programm, welches auf dem eigenen Smartphone installiert wird. Mit diesem sollen die Rechnungen fotografiert, hochgeladen und Beilhilfeanträge online gestellt werden können. Aktuell befinde sich das Programm in der Testphase. Mit der Einführung dieser App könne wohl noch im 4. Quartal des Jahres gerechnet werden.

Die räumliche Ausstattung im Landesverwaltungsamt lasse es in Pandemiezeiten nicht zu, alle Beschäftigten der Beihilfe zeitgleich im Büro arbeiten zu lassen. Man arbeite an Regelungen zu weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Für den Hauptpersonalrat ist klar, dass die Beschäftigten in der Beihilfestelle keine Verantwortung für die Probleme trifft und wir danken an dieser Stelle ausdrücklich für den dort geleisteten Einsatz!!

4) Pauschale Beihilfe

Eine positive Wendung ist in der Angelegenheit “Pauschale Beihilfe”, erkennbar. Das entsprechende Gesetz ist mit Rückwirkung zum 01.01.2020 erlassen worden. Jetzt hapert es an der praktischen Umsetzung. Um die “Pauschale Beihilfe” beantragen zu können, bedarf es eines Formulars. Dieses ist derzeit nicht verfügbar, ebenso wenig wie die dazugehörenden ausführlichen Informationen, die der HPR bereits im vergangenen Jahr einforderte. Uns wurde im Gespräch zugesichert, sowohl das Formular zur Beantragung der “Pauschalen Beihilfe” als auch detaillierte Informationen
ab Juni des Jahres auf der Internetseite der Beihilfestelle bereit zu stellen.
Ein Wermutstropfen bleibt jedoch. Die Politik entschied, dass die Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestelle diese Zusatzaufgabe zu übernehmen haben.

Das erscheint uns (nicht nur) in dieser Situation kein guter Plan. Die Anspruchsberechtigten der pauschalen Beihilfe haben ebenfalls ein Recht darauf, diese in 2020 erstattet zu bekommen und unsere Kolleginnen und Kollegen in der Beihilfestelle haben schon genug „Arbeitsvorräte“ hinsichtlich der Beihilfeanträge. Wir haben darum gebeten, diese Frage zu überdenken oder zusätzliches Personal in die Beihilfestelle zu geben.

5) Personalversammlungen

Personalversammlungen könnten mit den aktuell geforderten Abstandsregelungen nicht wie bisher durchgeführt werden. Gleichwohl werden sie stattfinden müssen, das schreibt das Personalvertretungsgesetz vor. Herr Dr. Kollatz sagte eine Prüfung der landeseigenen Möglichkeiten zu; spontan kam die Idee auf, die Messehallen dafür zu nutzen. Alle Personalräte sollten aber jetzt schon ihre Pläne hinsichtlich ihrer Personalversammlung überprüfen; dies gilt insbesondere für schon abgeschlossene Mietverträge. Wir werden weiter berichten.

Der Hauptpersonalrat bemüht sich, nicht auf Sicht zu fahren, sondern vorausschauend Probleme anzusprechen und zu einer Lösung beizutragen. In diesem Sinne danken wir für Hinweise aus den Reihen der Personalräte und Beschäftigten und wünschen allen beste Gesundheit!

Für den Hauptpersonalrat

Daniela Ortmann
Vorsitzende des Hauptpersonalrat

HPR-Aktuell Info als Download

  • HPR-Aktuell Info "Wir fahren auf Sicht!"

    1) Schutz Beschäftigten vor Haftungs- und Regressforderungen 2) Gesundheitsschutz bedeutet Beschäftigtenschutz 3) Beihilfe 4) Pauschale Beihilfe 5) Personalversammlung

    PDF-Dokument (231.7 kB)

  • Anlage zum HPR-Aktuell Info - Wir fahren auf Sicht

    Schreiben zu Punkt 1), welches an den RBm und alle Senatsmitglieder ging vom 27.03.2020.

    PDF-Dokument (450.6 kB)