Daniela Ortmann
Vorsitzende des Hauptpersonalrat
HPR-Aktuell Info: LADG ist da
Bild: HPR
Nun ist es also da – das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde am 04.06.2020 im Abgeordnetenhaus beschlossen
HPR-Aktuell Info vom 09.06.2020 als Download
Vor fast genau 2 Jahren bekam der Hauptpersonalrat den ersten Gesetzentwurf übersandt und gab dazu eine umfangreiche Stellungnahme ab. Viele Personalräte hatten sehr deutlich ihre Bedenken und Sorgen hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigten zum Ausdruck gebracht.
Wir hatten diese Fragen und Probleme aufgenommen und in der Folge in zahlreichen Gesprächen mit politischen Vertreterinnen und Vertretern insbesondere mit den Senatsverwaltungen für Finanzen und Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ausgiebig diskutiert.
Unsere Forderung nach einer Rahmendienstvereinbarung zur Klärung und Regelung des Verwaltungsverfahrens (z.B. können Beschäftigte in Regress genommen werden? Welche Auswirkungen können laufende Verfahren auf Beurteilungen bzw. Beförderungen haben?) hatten wir dabei immer wieder deutlich herausgestellt. Wir haben die Gefahr der missbräuchlichen Nutzung des Gesetzes ausführlich dargelegt und unsere Sorge, dass dieses Gesetz in der Konsequenz für zusätzliche Bürokratie sorgt.
Leider gab es bis zum Einbringen des Gesetzentwurfes im August 2019 in das Abgeordnetenhaus keine positiven Signale dafür in unsere Richtung.
Erst Anfang September 2019 sagte Senator Behrendt auf unser weiteres Intervenieren hin zu, sich für eine Dienstvereinbarung einzusetzen. Auf Einladung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung fand im Oktober ein Gespräch mit Vertreterinnen des HPR, des DGB und des Richterbundes statt. Besonders die Auswirkungen des §7 (Vermutungsregelung) und die zu regelnden Bedarfe in einer Dienstvereinbarung wurden ausführlich und auch kontrovers diskutiert.
Es wurde vereinbart, Eckpunkte einer Dienstvereinbarung noch im Jahr 2019 festzulegen, um anschließend zügig in Verhandlungen dazu einzutreten.
Diese Eckpunkte wurden in einem Folgetermin am 22.11.2019 unter Beteiligung weiterer Gewerkschaftsvertreter besprochen und vereinbart. Der erste Entwurf der Dienstvereinbarung sollte von den Senatsverwaltungen für Justiz und Finanzen erarbeitet und dem HPR dann zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Jetzt, im Juni 2020, gibt es immer noch keinen Entwurf einer Dienstvereinbarung, aber das Gesetz wurde beschlossen. Wir haben genau vor dieser Situation gewarnt, denn das Gesetz lässt viele Fragen offen und erzeugt bei vielen Beschäftigten mit intensivem Bürgerkontakt ein mulmiges Gefühl. Wir erwarten, dass uns umgehend ein erster Entwurf der Dienstvereinbarung zugeht und endlich die Verhandlungen beginnen.
Wäre man der Forderung des Hauptpersonalrates schon eher nachgekommen, hätten viele Verunsicherungen, Sorgen und Ängste der Beschäftigten im Vorfeld ausgeräumt werden können. Nun haben wir den Zustand, dass – absehbar – mit Inkrafttreten des Gesetzes viele Fragen für die Kolleginnen, Kollegen und Dienststellen unklar sind.
Personalräte können Gesetze nicht aufhalten. Wir im Hauptpersonalrat haben daher beschlossen, durch Gespräche auf den Inhalt des Gesetzes einzuwirken (deshalb wurde die Hürde für vorzubringende Behauptungen juristisch höher gelegt). Auf diesem Weg kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach und setzen uns für den Schutz und die Interessen der Beschäftigten mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein. Das werden wir durch Verhandeln einer guten Dienstvereinbarung für die Beschäftigten auch in diesem Fall wieder tun.
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Susanne Stecher
Mitglied im Vorstand des
Hauptpersonalrats
HPR-Aktuell Info vom 09.06.2020 als Download
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HPR-Aktuell Info: Nun ist es also da - das LADG
Das LADG wurde am 04.06.2020 im Abgeordnetenhaus beschlossen.