sollte Mensch in diesen Tagen öfter mal, insbesondere bei Jenen, die in dieser Pandemie ganz besonderen Belastungen ausgesetzt waren bzw. sind.
Vermutlich war der Regierende Bürgermeister in seiner Regierungsansprache vor einigen Wochen von diesem Gedanken getrieben, als er eine Dankes-Prämie für diejenigen auslobte, die neben der Belastung durch die Arbeit auch noch der Sorge um die eigene Gesundheit durch Ansteckung ausgesetzt waren.
Jetzt liegt der Gesetzesentwurf dem Abgeordnetenhaus vor. Er ist durch Senatsbeschluss ergangen und über eine Koalitionsfraktion auf den Gesetzgebungsweg gebracht worden. Dies bedeutet auch, dass der Entwurf ohne die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen und ohne Stellungnahmen der Gewerkschaften behandelt wird. Es sollte wohl schnell gehen, das Abgeordnetenhaus will noch vor seiner Sommerpause, welche am 16. Juni 2020 beginnt, beschließen. Wir haben dieses Vorgehen gegenüber dem Personalsenator Herrn Dr. Kollatz in unserem Info-Gespräch am 15.05.2020 gerügt.
Zum Inhaltlichen: Die Dankes-Prämie soll an Bereiche bzw. Kolleginnen und Kollegen gehen, die während der Pandemie nicht nur einer besonderen Arbeitsbelastung, sondern auch durch Bürgerkontakt einem persönlichen Risiko der Ansteckung ausgesetzt waren. Hierzu wurde eine Liste erstellt; in der neben den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug auch andere Dienststellen exemplarisch mit aufgeführt werden. Wichtig ist aus unserer Sicht auch der folgende Satz:
„Darüber hinaus können kleinere Bereiche, die nicht explizit erwähnt sind,
aber den o. a. Herausforderungen und Belastungen ausgesetzt waren und
sind, ebenfalls berücksichtigt werden. Die Behördenleitungen haben zudem
die Möglichkeit, in Einzelfällen außergewöhnliche Leistungen während der
Corona-Krise zu prämieren.“